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| RFH, 12.07.1927 - V A 900/26 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 30.09.1976 - V R 109/73
Grundsatzentscheidung zum Wesen der Steuerfestsetzung, zum Begriff der …
Soweit sich die Klägerin bei der Erbringung dieser Leistungen der inländischen Unternehmer des Hotel- und Gaststättengewerbes bedient habe, lägen gemäß § 3 Abs. 10 UStG 1967 sonstige Leistungen im Inland vor (Hinweis auf Urteil des RFH vom 12. Juli 1927 V A 900/26, RFHE 21, 306, RStBl 1927, 214; Urteil des FG Nürnberg vom 24. Juli 1956 I 290/55, EFG 1957, 32). - BFH, 29.11.1961 - II 184/58 U
Einstufung eines Reisebüros, dass die Beförderung der Reisenden durch andere …
Sollte das Finanzgericht bei der noch vorzunehmenden Prüfung feststellen, daß der Bf. mit den Fremdunternehmern einen Unterbeförderungs-, Miet- oder ähnlichen Vertrag abgeschlossen hat, so wäre der Bf. selbst der Beförderungsunternehmer (vgl. auch Urteil des Reichsfinanzhofs V A 900/26 vom 12. Juli 1927, Slg. Bd. 21 S. 306; Urteil des Bundesfinanzhofs II 202/57 U vom 19. Juli 1961, BStBl 1961 III S. 450, 453; Klein, Beförderungsteuer und Umsatzsteuer bei Gestellung bemannter Fahrzeuge und bei Unterbeförderungsverträgen, Deutsche Steuer-Zeitung, Ausgabe A, 1956 S. 349, Abschn. A und C II 3), denn er entfaltet dann dem Fahrgast gegenüber die der Raumüberwindung dienende Tätigkeit, die Omnibusunternehmer wären dann nur seine Erfüllungsgehilfen.
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