Rechtsprechung
| RFH, 25.05.1934 - V A 930/32 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 29.03.1966 - V 3/62 Auf diesen grundlegenden Unterschieden beruht die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) und des BFH, nach der der Umsatz des im Wege der Sonderrechtsnachfolge erworbenen Unternehmens bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes des Steuerpflichtigen im Jahre des Erwerbs außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Urteile des RFH V A 565/36 vom 8. Januar 1937, RStBl 1937 S. 327; V A 930/32 vom 25. Mai 1934, RStBl 1934 S. 1143; V 26/44 vom 19. April 1944, RStBl 1944 S. 510; Urteil des BFH V 182/53 U vom 5. November 1953, BFH 58, 201; BStBl 1953 III S. 368).
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