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| BFH, 20.05.1997 - V B 101/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Erfüllung der Pflicht zur Gewährung von rechtlichen Gehör in der Verhandlung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.10.1986 - I R 107/82
Haftungsanspruch - Nichtabgeführte Kapitalertragsteuer - Geltendmachung - …
Auszug aus BFH, 20.05.1997 - V B 101/96
Das Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im voraus anzudeuten (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293).
- BFH, 01.03.2005 - X B 158/04
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis
Das Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293; BFH-Beschluss vom 20. Mai 1997 V B 101/96, BFH/NV 1997, 869) oder --wie die Kläger meinen-- ihnen vor Erlass einer Entscheidung darzulegen, in welchen Punkten dem Klägervortrag nicht zu folgen ist. - BFH, 18.12.2001 - XI B 31/00
Gemeinsame Veranlagung - Einkommensteuer - Geschäftsanteil - Anschaffungskosten - …
Die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO a.F. kommt nur wegen einer im Revisionsverfahren klärbaren Rechtsfrage in Betracht (BFH-Beschlüsse vom 15. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148, und vom 20. Mai 1997 V B 101/96, BFH/NV 1997, 869). - BFH, 11.07.2001 - XI B 46/00
Einkommensteuer - Zulässigkeit des Rechtsbehelfs - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache kommt nur für Rechtsfragen in Betracht, die klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar sind (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1986 V B 64/86, BFHE 148, 10, BStBl II 1987, 95; vom 26. September 1991 VIII B 41/91, BFHE 165, 287, BStBl II 1991, 924, und vom 20. Mai 1997 V B 101/96, BFH/NV 1997, 869;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 9, m.w.N.). - BFH, 10.12.1998 - XI B 54/98
Grundsätzliche Bedeutung
Die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt deshalb nur wegen einer klärungsfähigen und im Revisionsverfahren klärbaren Rechtsfrage in Betracht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1986 V B 64/86, BFHE 148, 10, BStBl II 1987, 95; vom 26. September 1991 VIII B 41/91, BFHE 165, 287, BStBl II 1991, 924, und vom 20. Mai 1997 V B 101/96, BFH/NV 1997, 869).
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