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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1253
BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72 (https://dejure.org/1973,1253)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1973 - V B 106.72 (https://dejure.org/1973,1253)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1973 - V B 106.72 (https://dejure.org/1973,1253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Zustellung einer Beschwerdebegründungsschrift - Anspruch auf Abfindung auf Grund eines Flurbereinigungsplanes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.02.1964 - III C 132.63
    Auszug aus BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72
    Nach der Rechtsprechung ist bei Ausnutzung der gesetzlich zugebilligten Frist die Berücksichtigung des normalen Laufs der Postbeförderung geboten (Urteil vom 13. Februar 1964 - BVerwG III C 132.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 60 VwGO Nr. 28]).
  • BVerwG, 21.04.1969 - IV C 10.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72
    Gleichwohl kann eine Wiedereinsetzung wegen unnormaler, unregelmäßiger oder verzögerter Postbeförderung geboten sein (Beschlüsse vom 16. November 1967 - BVerwG V C 0134.67 und BVerwG V C 0135.67 -, vom 21. April 1969 - BVerwG IV C 10.69 - und vom 9. März 1970 - BVerwG IV B 8.70 -).
  • BVerwG, 09.03.1970 - IV B 8.70

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72
    Gleichwohl kann eine Wiedereinsetzung wegen unnormaler, unregelmäßiger oder verzögerter Postbeförderung geboten sein (Beschlüsse vom 16. November 1967 - BVerwG V C 0134.67 und BVerwG V C 0135.67 -, vom 21. April 1969 - BVerwG IV C 10.69 - und vom 9. März 1970 - BVerwG IV B 8.70 -).
  • BVerwG, 16.12.1967 - V C 0134.67

    Antrag auf Gewährung von Entschädigung nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72
    Gleichwohl kann eine Wiedereinsetzung wegen unnormaler, unregelmäßiger oder verzögerter Postbeförderung geboten sein (Beschlüsse vom 16. November 1967 - BVerwG V C 0134.67 und BVerwG V C 0135.67 -, vom 21. April 1969 - BVerwG IV C 10.69 - und vom 9. März 1970 - BVerwG IV B 8.70 -).
  • BVerwG, 16.12.1967 - V C 0135.67

    Antrag auf Entschädigung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) - …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72
    Gleichwohl kann eine Wiedereinsetzung wegen unnormaler, unregelmäßiger oder verzögerter Postbeförderung geboten sein (Beschlüsse vom 16. November 1967 - BVerwG V C 0134.67 und BVerwG V C 0135.67 -, vom 21. April 1969 - BVerwG IV C 10.69 - und vom 9. März 1970 - BVerwG IV B 8.70 -).
  • BFH, 15.12.1967 - III 87/64

    Antrag auf Gewährung von Nachsicht wegen verspäteten Eingangs des Rechtsmittels

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72
    Denn es kann nicht allgemein davon ausgegangen werden, daß Verzögerungen von einigen Tagen im Postverkehr in Rechnung gestellt werden müssen (BFHE 91, 298 = BB 1968, 818).
  • BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72
    Des weiteren ist geklärt, daß für keinen Teilnehmer ein Anspruch darauf besteht, an bestimmter Stelle oder durch bestimmte Grundstücke abgefunden zu werden (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [RdL 1961, 274]).
  • BVerwG, 25.04.1956 - I B 201.55
    Auszug aus BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72
    Durch die Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, daß nicht einzelne alte und neue Grundstücke, sondern der gesamte Altbesitz und die Gesamtabfindung gegenüberzustellen sind (BVerwGE 3, 246 [248] und Beschluß vom 24. Juni 1970 - BVerwG IV B 241.68 -).
  • BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68

    Wirtschaftserschwernis/Versetzung eines Zaunes; Wiederzuteilung/Einlage; …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72
    Durch die Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, daß nicht einzelne alte und neue Grundstücke, sondern der gesamte Altbesitz und die Gesamtabfindung gegenüberzustellen sind (BVerwGE 3, 246 [248] und Beschluß vom 24. Juni 1970 - BVerwG IV B 241.68 -).
  • BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß kein Teilnehmer einen Anspruch darauf erheben kann, an bestimmter Stelle oder durch bestimmte Grundstücke abgefunden zu werden (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [RdL 1961, 274] und Beschluß vom 2. April 1973 - BVerwG V B 106.72 -).

    Das Planungsermessen der Flurbereinigungsbehörde würde hierdurch jedoch - von besonderen Anwartschaften auf Grund örtlicher Gegebenheiten abgesehen - regelmäßig keinen Einschränkungen unterworfen werden können (Beschluß vom 2. April 1973 - BVerwG V B 106.72 -).

  • BVerwG, 20.03.1975 - V B 74.72

    Prinzip wertgleicher Abfindung - Gestaltung der Flurbereinigung - …

    Ebensowenig wie ein Teilnehmer einen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme, auf eine konkret erwünschte Zuteilung in einer bestimmten Lage, an bestimmter Stelle, im Bereich seiner Einlage oder durch ein bestimmtes Grundstück hat (Beschl. vom 28.12.1970 - BVerwG IV B 170.69 -, vom 4.5.1966 - BVerwG IV B 69.65 -, RdL 1966, 305 und vom 2.4.1973 - BVerwG V B 106.72 -) kann ein Teilnehmer beanspruchen, daß eine bestimmte Maßnahme zugunsten anderer Teilnehmer unterbleibt oder deren Abfindung geändert wird.
  • BVerwG, 06.04.1978 - 5 B 75.76

    Abfindung im Flurbereinigungsverfahren

    Dabei hat es in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darauf abgestellt, daß persönliche Verhältnisse der Teilnehmer ebenso unberücksichtigt bleiben müssen wie Abfindungsbegehren in bestimmter Lage, an bestimmter Stelle oder durch bestimmte Grundstücke (Beschlüsse vom 4. Mai 1966 - BVerwG 4 B 69.65 - [RdL 1966, 305], vom 24. Juni 1970 - BVerwG 4 B 241.68 [RzF § 44 I S. 113] und vom 2. April 1973 - BVerwG 5 B 106.72 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.1996 - 15 K 6204/93

    Flurbereinigung: Rechtsanspr. auf fehlerfreie Abwägung; Abfindung, wertgleiche; …

    Ebensowenig wie ein Teilnehmer einen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme, auf ein konkrete erwünschte Zuteilung in einer bestimmten Lage, an bestimmter Stelle, im Bereich seiner Einlage oder durch ein bestimmtes Grundstück hat (BVerwG, Beschl. v. 28.12.1970 - BVerwG IV B 170.69 - , v. 4.5.1966 - BVerwG IV B 69.65 - RdL 1966, 305 und v. 2.4.1973 - BVerwG V B 106.72 -), kann ein Teilnehmer beanspruchen, daß eine bestimmte Maßnahme zugunsten anderer Teilnehmer unterbleibt oder deren Abfindung zu seinen Gunsten geändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.3.1975 - V B 74.72 - = RdL 1975, 271 = RzF § 44 I S. 168.1).
  • BVerwG, 11.10.1977 - 5 B 125.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

    Abgesehen davon, daß sie damit lediglich die Rechtsanwendung des Flurbereinigungsgerichts im vorliegenden Fall angreift, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, daß die am Flurbereinigungsverfahren Beteiligten grundsätzlich keinen Anspruch darauf haben, an einer bestimmten Stelle abgefunden zu werden oder bestimmte Grundstücke zugeteilt zu erhalten (Beschlüsse vom 20. August 1958 - BVerwG I CB 43.58 - und vom 2. April 1973 - BVerwG V B 106.72 - Urteile vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [RdL 1961, 274] und vom 15. März 1973 - BVerwG V C 123.72 - [Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 21]).
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