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| BVerwG, 01.11.1972 - V B 11.72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch eines an einem Flurbereinigungsverfahren Beteiligten auf Abfindung an einer bestimmten Stelle bzw. auf Zuteilung bestimmter Grundstücke - Ablehnung einer beantragten Zeugenvernehmung als Verfahrensmangel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.1971 - VII 292/68
- BVerwG, 01.11.1972 - V B 11.72
- BVerwG, 15.03.1973 - V C 123.72
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 01.11.1972 - V B 11.72
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die am Flurbereinigungsverfahren Beteiligten grundsätzlich keinen Anspruch darauf, an einer bestimmten Stelle abgefunden zu werden oder bestimmte Grundstücke zugeteilt zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [RdL 1961, 274]). - BVerwG, 10.05.1967 - IV C 103.65
Revision/Zurückweisung durch das Flurbereinigungsgericht; Beweiswürdigung durch …
Auszug aus BVerwG, 01.11.1972 - V B 11.72
Ein auf Grund unter Beweis gestellter Abfindungszusagen geltend gemachter Anspruch eines Beteiligten auf Zuteilung bestimmter Grundstücke ist trennbar von den Anspruch, der auf eine wertgleiche Abfindung schlechthin gerichtet ist (Urteil vom 10. Mai 1967 - BVerwG IV C 103.65 - [RdL 1968, 217; InnKol 1969, 294]).
- BVerwG, 28.06.1977 - 5 B 31.75
Rechtsmittel
Die Frage, weiche Erfordernisse an eine rechtswirksame Zusage oder verbindliche Zusicherung zu stellen sind, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich geklärt (vgl. BVerwGE 3, 199; 26, 31 [BVerwG 18.01.1967 - VI C 82/63][36]); für Abfindungszusagen im Flurbereinigungsverfahren liegt eine hinreichende Ergänzung dieser Rechtsprechung vor (Beschluß vom 3. Februar 1960 - BVerwG I CB 135.59 - [RdL 1960, 189]; Urteile vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [NJW 1961, 1882, RdL 1961, 274], und vom 10. Mai 1967 - BVerwG IV C 103.65 - [RdL 1968, 217]; ferner Beschlüsse vom 14. Dezember 1970 - BVerwG IV B 48.69 - [RdL 1971, 46] vom 1. November 1972 - BVerwG V B 11.72 -).
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