Rechtsprechung
| BVerwG, 17.03.1977 - 5 B 11.77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,2911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.1977 - 3 D 1/77
- BVerwG, 17.03.1977 - 5 B 11.77
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.
Rechtsprechung
| OVG Berlin, 27.07.1978 - V B 11.77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,15114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 23.05.2013 - 27 K 102.11
Höhe der Gebühr für die Verlängerung der rundfunkrechtlichen Sendeerlaubnis
Ohne einen solchen Gebührenrahmen wäre die Festsetzung leistungsgerechter Gebühren oft gar nicht möglich (vgl. zu ähnlichen Gebührenrahmen OVG Berlin, Urteil vom 27. Juli 1978 - V B 11.77 -, juris Rn. 16 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 7. Juni 2007 - OVG 11 B 6.06 -, juris Rn. 26; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 LB 10/11-, juris Rn. 37 f.). - VG Frankfurt/Main, 13.04.1995 - 6 E 297/95
Erhebung öffentlicher Abgaben als Eingriff in die Freiheit der Person ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
dejure.org
Übersicht OVG Berlin
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.