Rechtsprechung
| BFH, 29.08.1991 - V B 116/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 23.02.2000 - X R 142/95
Telefonsex als Gewerbebetrieb
Umsatzsteuerbare Leistungen erbringt regelmäßig auch der Zuhälter an "seine" Prostituierten (BFH-Beschluss vom 29. August 1991 V B 116/90, BFH/NV 1992, 277). - BFH, 20.07.2007 - XI B 193/06
Einkommensteuerrechtliche Einordnung von Bestechungsgelder von Dritten
In dem BFH-Urteil vom 23. Februar 2000 X R 142/95 (BFHE 191, 498, BStBl II 2000, 610) ging es um "Telefonsex" als gewerbliche Tätigkeit, in dem BFH-Urteil vom 6. April 2000 IV R 31/99 (BFHE 192, 64, BStBl II 2001, 536) um Rauschgifthandel als gewerbliche Tätigkeit, in dem BFH-Beschluss vom 29. August 1991 V B 116/90 (BFH/NV 1992, 277) darum, ob ein Zuhälter gegenüber "seinen" Prostituierten regelmäßig entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG erbringt, in dem Beschluss des FG des Saarlandes vom 6. Januar 1992 1 V 362/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 343) um illegales Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit und in dem Beschluss des FG Münster vom 28. November 1995 13 V 3276/95 E, G (EFG 1996, 267) um Einkünfte aus dem Unternehmensspiel "Life" als gewerbliche Gewinne. - FG Hessen, 07.10.2024 - 4 K 443/22
Umsatzsteuerliche Behandlung von Provisionszahlungen für die am Markt angebotene …
Auch der Lieferung gestohlener oder unterschlagener Gegenstände (BFH vom 26.09.1963 - V 49/61, UR 1965, 233; BFH vom 08.09.2011 - V R 43/10, BStBl. II 2014, 203), der strafbaren Zuhälterei (BFH vom 29.08.1991 - V B 116/90, BFH/NV 1992, 277) oder einer gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßenden Dienstleistung (…BFH vom 15.07.2010 - XI B 47/09, BFH/NV 2010, 2138) liegen daher steuerbare Leistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu Grunde.
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