Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.1959 - V B 126.59 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,1128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.10.1953 - II B 51.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.12.1959 - V B 126.59
Es ist nämlich ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Sinn und Zweck des § 53 Abs. 2 Buchst. a BVerwGG nur auf die Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet seien (vgl. insbesondereBeschlüsse vom 23. Oktober 1953 - BVerwG II B 51.53 - undvom 27. August 1958 - BVerwG VI B 171.57 -). - BVerwG, 11.05.1956 - V C 36.56
Auszug aus BVerwG, 19.12.1959 - V B 126.59
Daß mit der Errichtung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg etwa alle seit dem Inkrafttreten der Landesverfassung für Baden-Württemberg ergangenen Urteile des früheren Verwaltungsgerichtshofs Bebenhausen nunmehr noch mit der Berufung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg angefochten werden könnten, entbehrt jeder Grundlage und ist auch nicht aus der Entscheidung des beschließenden Senats vom 11. Mai 1956 (BVerwGE 3, 291) zu entnehmen; denn der Senat hat in dieser Entscheidung ausgeführt, daß während der Übergangszeit - also bis zur Errichtung eines obersten allgemeinen Verwaltungsgerichts des Landes Baden-Württemberg - die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Bebenhausen weiterhin als die Entscheidungen eines obersten allgemeinen Verwaltungsgerichts eines Landes behandelt werden müßten und daher während dieser Zeit nur unmittelbar mit der Revision angefochten werden könnten (BVerwGE 3, 291 [293/294]).
- BVerwG, 13.11.1962 - V B 105.62
Unmöglichkeit der grundsätzlichen Bedeutung einer auf Vorschriften des …
Das ist zu der früheren Vorschrift des § 53 Abs. 2 Buchst. a BVerwGG entschieden worden (vgl.Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1959 - BVerwG V B 126.59 -) und muß auch für § 132 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - gelten, weil sich Sinn und Zweck der früheren Vorschrift insoweit nicht geändert haben. - BVerwG, 15.09.1960 - V B 90.60
Weitergewährung von Fahrpreisvergünstigungen - Unbegründete …
Die Auslegung und Anwendung außer Kraft getretener Gesetze ergibt in der Regel keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1959 - BVerwG V B 126.59 - (Bad.-Württemberg. Verwaltungsblatt 1960 S. 105) dargelegt hat. - BVerwG, 28.01.1960 - V B 158.59
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Sinn und Zweck des § 53 Abs. 2 Buchst. a BVerwGG nur auf die Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 23. Oktober 1953. - BVerwG II B 51.53 -, vom 27. August 1958 - BVerwG VI B 171.57 - undvom 19. Dezember 1959 - BVerwG V B 126.59 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.