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| BVerwG, 06.02.1968 - V B 127.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einholung eines ärztlichen Gutachtens - Anspruch wegen eines Besatzungsschadens
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1967 - IV A 1542/66
- BVerwG, 06.02.1968 - V B 127.67
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69
Notwendigkeit der Einholung eines Obergutachtens bei ausreichender Stellungnahme …
Allerdings liegt die Annahme nahe, daß das Berufungsgericht nach dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. November 1962 - BVerwG IV C 113.62 - (BVerwGE 15, 175) durch Beschluß nach § 86 Abs. 2 VwGO hätte vorab entscheiden müssen (ebenso Beschluß vom 26. Juli 1968 - BVerwG IV B 105.67 -, vgl. andererseits aber auch Beschluß vom 6. Februar 1968 - BVerwG V B 127.67 -), wenn im Schriftsatz vom 16. Juli 1969 ein Beweisantrag im Sinne des § 86 Abs. 2 VwGO gestellt worden wäre; es mag aber offenbleiben, ob das im Urteil vom 28. November 1962 Gesagte auch dann gilt, wenn ein Beweisantrag die Klärung lediglich offensichtlich unerheblicher Fragen anstrebt.
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