Rechtsprechung
| BFH, 14.04.1994 - V B 13/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus BFH, 14.04.1994 - V B 13/94
Ohne entsprechende Feststellungen wäre die Steuergerechtigkeit in der Form der Besteuerungsgleichheit gestört; denn diese schließt eine gleichmäßige Aufklärung steuerlich erheblicher Sachverhalte ein (vgl. dazu Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BStBl II 1991, 654). - BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 14.04.1994 - V B 13/94
Gründe für ein derartiges Mißtrauen sind vorhanden, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555 m. w. N.).
- BFH, 01.07.1996 - VIII B 113/95
Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung
Rechtsfragen, die sich nur stellen könnten, wenn von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgegangen wird, können jedoch in einem künftigen Revisionsverfahren nicht geklärt werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. August 1993 VII B 29/93, BFH/NV 1994, 326, 327; vom 4. Mai 1993 V B 13/94, BFH/NV 1994, 181, 182).
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