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Rechtsprechung
   BFH, 03.02.2011 - V B 132/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9847
BFH, 03.02.2011 - V B 132/09 (https://dejure.org/2011,9847)
BFH, Entscheidung vom 03.02.2011 - V B 132/09 (https://dejure.org/2011,9847)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - V B 132/09 (https://dejure.org/2011,9847)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Abgrenzung Verfahrensfehler - materiellrechtlichter Fehler bei Schätzungen

  • openjur.de

    Abgrenzung Verfahrensfehler; materiellrechtlichter Fehler bei Schätzungen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 146, AO § 162
    Abgrenzung Verfahrensfehler - materiellrechtlichter Fehler bei Schätzungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abgrenzung Verfahrensfehler - materiellrechtlichter Fehler bei Schätzungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 146 AO, § 162 AO
    Abgrenzung Verfahrensfehler - materiellrechtlichter Fehler bei Schätzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 146; FGO § 115 Abs. 2
    Auswirkung der falschen Bezeichnung einer Schätzungsmethode i.R.v. Umsatzzuschätzungen wegen nicht ordnungsgemäßer Kassenführung und Kalkulationsdifferenzen

  • datenbank.nwb.de

    Geltendmachung einer Verfahrensrüge; Zulassung der Revision bei materiellrechtlichen Fehler bei Schätzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (20)

  • BFH, 05.12.2007 - X B 4/07

    Schätzung: Bindung des BFH an die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das …

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - V B 132/09
    Hierzu reicht der Vortrag nicht aus, das FG habe im konkreten Einzelfall unrichtig entschieden und dabei ggf. die höchstrichterliche Rechtsprechung fehlerhaft umgesetzt (z.B. BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2007 X B 4/07, BFH/NV 2008, 587, m.w.N.).

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich unbeachtlich (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 587;… vom 27. März 2003 V B 184/01, BFH/NV 2003, 1071).

    Dieser Grund für die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen eines schwerwiegenden Rechtsfehlers ist nur gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455;… vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35; in BFH/NV 2008, 587;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 68, m.w.N.).

  • BFH, 27.03.2003 - V B 184/01

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - V B 132/09
    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich unbeachtlich (…z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 587; vom 27. März 2003 V B 184/01, BFH/NV 2003, 1071).

    Selbst wenn dem FG bei der Beweiswürdigung sowie bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts Fehler unterlaufen sein sollten, rechtfertigt das nicht die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 V B 36/06, BFH/NV 2008, 254; in BFH/NV 2003, 1071).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - V B 132/09
    Rn. 17 5. Die Rüge, das FG habe die Grundsätze des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Bemessung der Hartz IV Regelsätze (BVerfG-Urteil vom 9. Februar 2010 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, BGBl I 2010, 193) nicht beachtet, geht fehl.
  • BFH, 26.10.1994 - X R 114/92

    Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen - …

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - V B 132/09
    Rn. 16 4. Soweit die Klägerin Divergenz zum BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 114/92 (BFH/NV 1995, 373) rügt, ist diese verspätet.
  • BFH, 01.12.1998 - III B 78/97

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Schätzung

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - V B 132/09
    Dies entspricht vielmehr der Rechtsprechung, wonach ein Steuerpflichtiger, der die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung verletzt, keinen Vorteil daraus ziehen soll, dass das Ausmaß der Unterlassung nicht genau festzustellen ist (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741).
  • BFH, 23.12.2004 - III B 14/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Mängel im Kassenbuch, Schätzung

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - V B 132/09
    Die Entscheidung des FG, wonach sich die Schätzungsbefugnis aus den fehlenden Tagesendsummenbons der Kasseneinnahmen oder anderen, die Kasseneinnahmen zuverlässig ersetzenden Aufzeichnungen ergebe (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2004 III B 14/04, BFH/NV 2005, 667) und die Schätzungshöhe, die in Anlehnung an die tatsächliche Verständigung vor einem anderen FG-Senat im Ergebnis mit ca. 3 % der Umsätze vorgenommen wurde, ergeben keine Anhaltspunkte für eine willkürliche Schätzung.
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer …

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - V B 132/09
    Dieser Grund für die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen eines schwerwiegenden Rechtsfehlers ist nur gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455; vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35;… in BFH/NV 2008, 587;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 68, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2005 - IV B 65/04

    Nichtigkeit eines Einkommensteuer-Schätzungsbescheids

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - V B 132/09
    Ein Verfahrensfehler, der zur Zulassung der Revision führt, liegt erst dann vor, wenn die Schätzung gegen das Willkürverbot verstößt, wenn z.B. das Schätzungsergebnis schlechthin unvertretbar ist, weil es wirtschaftlich unmöglich ist und sich offensichtlich als realitätsfremd darstellt oder wenn das Finanzamt bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt oder wenn in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen das FG vorgenommen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240;… vom 12. Februar 2010 VIII B 192/09, BFH/NV 2010, 833).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung …

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - V B 132/09
    Dieser Grund für die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen eines schwerwiegenden Rechtsfehlers ist nur gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455;… vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35;… in BFH/NV 2008, 587;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 68, m.w.N.).
  • BFH, 22.06.1999 - X B 25/99

    Verfahrensmangel; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - V B 132/09
    Daher kann die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen überhaupt zulässig ist, welche Schätzungsmethode gewählt wird, in welcher Höhe zu schätzen ist und ob das FG hierbei gegen Schätzungsgrundsätze verstoßen hat, grundsätzlich nicht als Verfahrensfehler mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 4. März 2009 X B 38/08, juris; vom 18. August 2009 X B 14/09, Zeitschrift für Steuern und Recht --ZSteu-- 2009, R1144; vom 17. Februar 2004 X B 142/03, juris; vom 31. Juli 2007 X B 36/07, juris;… vom 2. November 2000 X B 39/00, BFH/NV 2001, 610; vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612).
  • BFH, 18.10.2010 - VI B 91/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör und richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 18.10.2007 - V B 36/06

    Vorsteuerabzug bei geänderter Verwendungsabsicht

  • BFH, 26.03.2007 - II S 1/07

    Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

  • BFH, 12.02.2010 - VIII B 192/09

    Auslandzeuge - Schätzung - Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers des FG - …

  • BFH, 31.07.2007 - X B 36/07

    Schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass …

  • BFH, 18.08.2009 - X B 14/09

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten - Heilung von Zustellungsmängeln - Wirkung …

  • BFH, 17.02.2004 - X B 142/03

    Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die …

  • BFH, 04.03.2009 - X B 38/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Einwände gegen die Richtigkeit …

  • BFH, 02.11.2000 - X B 39/00

    Mitwirkungspflicht

  • BFH, 03.11.2009 - VI S 17/09

    Anhörungsrüge - Umlagezahlung zur Zusatzversorgung

  • FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11

    Frage der Erfassung von Gewinnen bei Pokerturnieren sowie Cash-Games als …

    Zwar sind nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO die im Rahmen einer Schätzung der Besteuerung zugrunde zu legenden Umsätze nach Maßgabe ihrer größten Wahrscheinlichkeit zu ermitteln, d.h. die Ergebnisse der Schätzung müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (…vgl. BFH, Urteile vom 19.07.2011 X R 48/08, BFH/NV 2011, 2665;… vom 19.07.2011 V R 47/08, BFH/NV 2011, 2032; Beschluss vom 03.02.2011 V B 132/09, BFH/NV 2011, 760).
  • BFH, 05.02.2014 - X B 138/13

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung …

    Rn. 41 d) Das FG hat sich für seine Vorgehensweise auf den im BFH-Beschluss vom 3. Februar 2011 V B 132/09 (BFH/NV 2011, 760) enthaltenen Rechtssatz berufen, wonach der Steuerpflichtige keinen Vorteil daraus ziehen solle, dass das Ausmaß seiner Unterlassung nicht feststellbar sei.
  • BFH, 02.10.2012 - IX B 11/12

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Beweiserhebung

    Rn. 2 1. Soweit sich aber die Klägerin inhaltlich gegen die vom FG vorgenommene Schätzung (einschließlich Schätzungsmethode und Schätzungsergebnis) wendet, rügt sie keinen Verfahrensmangel, sondern lediglich materielle Fehler in der Rechtsanwendung (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2006 I B 22/06, BFH/NV 2007, 464; vom 3. Februar 2011 V B 132/09, BFH/NV 2011, 760;… vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767), die indes eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigen.

    Dass das Schätzungsergebnis wirtschaftlich unmöglich oder schlechthin unvertretbar ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 760;… in BFH/NV 2012, 767;… vom 18. Juni 2012 VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612, unter II.2.), ist weder dargelegt noch ersichtlich.

  • BFH, 11.01.2013 - V S 27/12

    Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers - Bindungswirkung eines …

    Soweit sich der Antragsteller inhaltlich gegen die Entscheidung des FG wendet, rügt er keinen Verfahrensmangel, sondern lediglich materielle Fehler in der Rechtsanwendung, die eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2010 IX B 11/12, juris; vom 3. Februar 2011 V B 132/09, BFH/NV 2011, 760).
  • BFH, 03.05.2012 - III B 27/11

    Schätzung im Taxigewerbe

    Ob das FG zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen befugt war, ob die richtige Schätzungsmethode gewählt wurde, in welcher Höhe zu schätzen war und ob das FG hierbei gegen Schätzungsgrundsätze verstoßen hat, kann daher nicht mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2011 V B 132/09, BFH/NV 2011, 760).
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