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| BFH, 18.09.1992 - V B 135/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erfordernisse für die Entschuldigung der Fristversäumnis durch den Prozeßbevollmächtigten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76
Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf …
Auszug aus BFH, 18.09.1992 - V B 135/92
Die Fristversäumnis durch den Prozeßbevollmächtigten wäre nur dann als entschuldigt anzusehen, wenn dieser sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht hätte verhindern können (BFH-Beschluß vom 7. Februar 1977 IV B 62/76, BFHE 121, 171, BStBl II 1977, 291 m. w. N.).
- BFH, 24.11.1994 - X R 115/94
Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde
Der Prozeßbevollmächtigte hätte aus der dem Urteil beigefügten Rechtsmittelbelehrung ohne weiteres den Schluß ziehen können und müssen, daß die Revision mangels entsprechender Zulassung im vorinstanzlichen Urteil gerade nicht zugelassen war und deshalb die Zulassung der Revision einer Beschwerde bedurfte (vgl. z. B. BFH- Beschluß vom 18. September 1992 V B 135/92, BFH/NV 1993, 542). - BFH, 20.10.1993 - IX S 6/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO )
Die Fristversäumnis wäre nur dann als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1977 IV B 62/76, BFHE 121, 171, BStBl II 1977, 291; vom 18. September 1992 V B 135/92, BFH/NV 1993, 542;… BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 398).
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