Rechtsprechung
| BFH, 06.08.2003 - V B 137/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO 1977 § 12; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Schätzung des privaten Kfz-Nutzungsanteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 23.05.2002 - III R 8/00
Investitionszulage: Arbeitnehmerwohnung als Betriebsstätte
Auszug aus BFH, 06.08.2003 - V B 137/02
Einzelnen Beweisanzeichen kann je nach Art des Unternehmens und der von diesem ausgeübten Tätigkeit eine unterschiedliche Bedeutung zukommen (z.B. BFH-Urteil vom 23. Mai 2002 III R 8/00, BFHE 198, 325, BStBl II 2002, 512, m.w.N.). - BFH, 23.10.2001 - XI B 64/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Mangelnde Sachaufklärung - …
Auszug aus BFH, 06.08.2003 - V B 137/02
a) Mangelnde Sachaufklärung wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn innerhalb der Beschwerdefrist u.a. ausgeführt wird, aus welchen Gründen sich dem Finanzgericht (FG) die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38; vom 23. Oktober 2001 XI B 64-67/01, BFH/NV 2002, 371, m.w.N.). - BFH, 26.07.2001 - X B 29/01
Rechtsmittel - Rechtsmittelbegründung - Verfahrensverstoß - Beweiswürdigung - …
Auszug aus BFH, 06.08.2003 - V B 137/02
a) Mangelnde Sachaufklärung wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn innerhalb der Beschwerdefrist u.a. ausgeführt wird, aus welchen Gründen sich dem Finanzgericht (FG) die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38;… vom 23. Oktober 2001 XI B 64-67/01, BFH/NV 2002, 371, m.w.N.).
- BFH, 02.08.1996 - XI B 208/95
Anforderungen an Beschwerdebegründung als Zulässigkeitsvoraussetzung
Auszug aus BFH, 06.08.2003 - V B 137/02
Liegt zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, ist zu begründen, weshalb der Kläger gleichwohl eine erneute Entscheidung zu dieser Rechtsfrage für erforderlich hält (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. August 1996 XI B 208/95, BFH/NV 1997, 54;… vom 12. September 1996 VIII B 16/96, BFH/NV 1997, 245). - BFH, 28.11.1990 - X R 119/88
Private Nutzung eines betrieblichen Pkws - Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für …
Auszug aus BFH, 06.08.2003 - V B 137/02
Nach ständiger Rechtsprechung ist das FG zur Schätzung des privaten Nutzungsanteils berechtigt, wenn der Steuerpflichtige keine objektiv nachprüfbaren Unterlagen (wie z.B. ein Fahrtenbuch) vorlegt (z.B. BFH-Urteil vom 28. November 1990 X R 119/88, BFH/NV 1991, 306). - BFH, 12.09.1996 - VIII B 16/96
Voraussetzungen der Einordnung von Maklerkosten als abzugsfähige Werbungskosten
Auszug aus BFH, 06.08.2003 - V B 137/02
Liegt zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, ist zu begründen, weshalb der Kläger gleichwohl eine erneute Entscheidung zu dieser Rechtsfrage für erforderlich hält (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. August 1996 XI B 208/95, BFH/NV 1997, 54; vom 12. September 1996 VIII B 16/96, BFH/NV 1997, 245).
- FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19
Bilanzposten für halbfertige Erzeugnisse bzw. Rechnungsabgrenzungsposten bei …
Rn. 37 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (…vgl. z. B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, BFH-Urteil vom 14.03.2007 XI R 59/04, BFH/NV 2007, 1838; BFH-Beschluss vom 06.08.2003 V B 137/02, BFH/NV 2004, 60) ist eine ggf. griffweise Schätzung eines unternehmerisch bzw. beruflich veranlassten Anteils an gemischt veranlassten Aufwendungen nur zulässig, wenn ein solcher Anteil überhaupt in eindeutiger und leicht nachprüfbarer Weise abgrenzbar ist und lediglich dessen Quantifizierung Schwierigkeiten bereitet. - FG Thüringen, 22.10.2019 - 3 K 308/19
Abzug von Vorsteuer für die Anschaffung bzw. Nutzung eines Pkw - Fehlende …
Rn. 23 a. Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (…vgl. z. B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, BFH-Urteil vom 14.03.2007 XI R 59/04, BFH/NV 2007, 1838; BFH-Beschluss vom 06.08.2003 V B 137/02, BFH/NV 2004, 60) ist eine ggf. griffweise Schätzung eines unternehmerisch bzw. beruflich veranlassten Nutzungsanteils eines Gegenstandes (Pkws) bzw. eines beruflich/unternehmerisch veranlassten Anteils an gemischt veranlassten Aufwendungen nur zulässig, wenn ein solcher Anteil überhaupt in eindeutiger und leicht nachprüfbarer Weise abgrenzbar ist und lediglich dessen Quantifizierung Schwierigkeiten bereitet.
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