Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 24.11.1999 - V B 137/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6007
BFH, 24.11.1999 - V B 137/99 (https://dejure.org/1999,6007)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1999 - V B 137/99 (https://dejure.org/1999,6007)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1999 - V B 137/99 (https://dejure.org/1999,6007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 118 S. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Nochmalige Bekanntgabe einer Verfügung, VA oder bloße Zweitschrift

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.03.1991 - VII R 15/89

    Ablehnung einer Zurücknahme (§ 130 Abs. 1 AO 1977) wegen Umständen, die bei …

    Auszug aus BFH, 24.11.1999 - V B 137/99
    Mit der Beschwerde beantragt der Kläger Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung und wegen Abweichung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. März 1991 VII R 15/89 (BFHE 164, 215, BStBl II 1991, 552).

    b) Soweit der Kläger geltend macht, die Revision sei wegen Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des BFH in BFHE 164, 215, BStBl II 1991, 552 zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), entspricht die Beschwerdebegründung nicht den formellen Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO (…vgl. dazu Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 63, m.w.N.).

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …

    Auszug aus BFH, 24.11.1999 - V B 137/99
    Der Kläger bezeichnet keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und keine abstrakten Rechtssätze aus der Entscheidung des BFH so genau, dass aufgrund der gegenübergestellten Rechtssätze erkennbar wird, dass sie unvereinbar sind (vgl. zu den Anforderungen z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 06.08.1996 - VII R 77/95

    Fortführung des Klageverfahrens ohne Antrag gem. § 68 FGO nach Teilrücknahme des …

    Auszug aus BFH, 24.11.1999 - V B 137/99
    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles, die bei der Entscheidung zu würdigen sind, ob einer Verwaltungsäußerung Regelungsgehalt zukommt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 6. August 1996 VII R 77/95, BFHE 181, 107, BStBl II 1997, 79 zu 2.a, b, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche …

    Auszug aus BFH, 24.11.1999 - V B 137/99
    Der Kläger bezeichnet keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und keine abstrakten Rechtssätze aus der Entscheidung des BFH so genau, dass aufgrund der gegenübergestellten Rechtssätze erkennbar wird, dass sie unvereinbar sind (vgl. zu den Anforderungen z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 23.08.2023 - XI R 10/20

    EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt …

    Das FG hat angenommen, dass die angefochtenen Bescheide Zweitbescheide sind, da ihnen Regelungscharakter zukomme, das FA eine neue Sachentscheidung getroffen habe und dabei auf neue Argumente eingegangen sei (vergleiche --vgl.-- dazu BFH-Urteil vom 12.01.1983 - IV R 211/82, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 137, 542, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 1983, 360, unter 1., mit weiteren Nachweisen --m.w.N.--; BFH-Beschluss vom 24.11.1999 - V B 137/99, BFH/NV 2000, 550, unter 2.a; Seer in Tipke/Kruse, § 118 AO Rz 17; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 118 AO Rz 168, 171).
  • FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 79/08

    Abgabenordnung: Zur Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und zur Wahrung der …

    Ob ein neuer Bekanntgabewille im Falle der Übersendung einer Zweitschrift oder Bescheidkopie vorhanden ist, wird nicht einhellig beurteilt (pro: BFH Urteil vom 23.02.1994 X R 27/92, NV 1994, 768 Tz. 16 selbst für den Fall, dass der Beamte meint, eine Bekanntgabe sei schon erfolgt; BFH Urteil vom 09.08.1991 III R 169/90, NV 1992, 433 Tz. 17 ohne jede Prüfung des Bekanntgabewillens;… offen gelassen in BFH Urteil vom 28.08.1990 a. a. O. Tz. 36, da es dort nur um den Fall einer Heilung ging, die keinen nachträglichen Bekanntgabewillen erfordert; Güroff/Beermann § 122 AO, 6: VA bei Übersendung einer Zweitschrift z. K., wenn der ursprüngliche VA nicht nachweisbar zugegangen ist, mit Hinweis auf BStBl lI 1975, 894; gem. BFH Beschluss vom 24.11.1999 V B 137/99, NV 2000, 550: Einzelfallbeurteilung; einschränkende Auslegung des neuen Bekanntgabewillens FG Hamburg 1 K 258/06, EFG 2007, 1665).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11

    Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides; …

    Ob die nochmalige Bekanntgabe einer behördlichen Verfügung als anfechtbarer Verwaltungsakt oder nur als Übersendung einer Zweitschrift ohne selbständig anfechtbare Regelung zu beurteilen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BFH, Beschl. v. 24.11.1999 - V B 137/99 -, BFH/NV 2000, 550 - zitiert nach juris;… vgl. zum Ganzen FG Hamburg, Urt. v. 29.03.2007 - 1 K 258/06 -, juris).
  • FG Hamburg, 29.03.2007 - 1 K 258/06

    Abgabenordnung: Beweislast der Behörde für die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts …

    Ob die nochmalige Bekanntgabe einer behördlichen Verfügung als anfechtbarer Verwaltungsakt nach § 118 Satz 1 AO oder nur als Übersendung einer Zweitschrift ohne selbständig anfechtbare Regelung zu beurteilen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BFH-Beschluss vom 24.11.1999 - V B 137/99 - BFH/NV 2000, 550).
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1528/05

    Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts …

    So kann auch in der Wiederholung des Tenors eines Verwaltungsakts ohne Modifikation des Regelungsgehalts ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt liegen (BFH-Beschluss vom 29. November 1999 V B 137/99, BFH/NV 2000, 550; vgl. Dumke in Schwarz, FGO, 21. Lfg., Juni 2003, § 68, RZ 38).
  • BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24

    Einordnung eines Schreibens des FA als wiederholende Verfügung oder als …

    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles, die bei der Entscheidung, ob einer Verwaltungsäußerung Regelungsgehalt zukommt, zu würdigen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 24.11.1999 - V B 137/99, BFH/NV 2000, 550, unter 2.a).
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1529/05

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids wegen der Inanspruchnahme eines gesetzlich …

    So kann auch in der Wiederholung des Tenors eines Verwaltungsakts ohne Modifikation des Regelungsgehalts ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt liegen (BFH-Beschluss vom 29. November 1999 V B 137/99, BFH/NV 2000, 550; vgl. Dumke in Schwarz, FGO, 21. Lfg., Juni 2003, § 68, RZ 38).
  • FG Hamburg, 03.01.2011 - 3 K 115/10

    Finanzgerichtsordnung: Verweisung des Klageverfahrens nach Änderungsbescheid

    a) Dementsprechend handelt es sich nicht um bloße erneute Bekanntgaben oder Zweitschriften (vgl. BFH vom 24. November 1999 V B 137/99, BFH/NV 2000, 550; Tipke in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 118 AO, Rd. 17 m.w.N.).
  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 32/00

    Kein Verzicht eines Kindes auf eigene Einkünfte oder Bezüge i.S.d. § 32 Abs. 4 …

    (BFH, Urteil vom 24. November 1999, V B 137/99, BFH/NV 2000, 550 ).
  • FG Hamburg, 25.03.2026 - 3 K 121/23

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Rechtsschutz gegen Prüfungshandlungen; …

    Rn. 34 (a) Für die Abgrenzung einer wiederholenden Verfügung ohne Regelungswirkung von einem sogenannten Zweitbescheid ist maßgeblich, ob der Steuerpflichtige den materiellen Gehalt der bekannt gegebenen Verfügung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nach den Umständen des Einzelfalls als Maßnahme mit Regelungswirkung verstehen konnte (vgl. BFH…, Beschluss vom 16. Juli 2024, XI B 9/24, BFH/NV 2024, 1140, juris, Rn. 5; BFH, Beschluss vom 24. November 1999, V B 137/99, BFH/NV 2000, 550, juris, Rn. 10; jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht