Rechtsprechung
| OVG Berlin, 20.06.1955 - V B 137.54 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,9211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 20.06.1955 - V B 137.54
- BVerwG, 08.06.1956 - IV C 093.55
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54
Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung …
Der erkennende Senat hat indessen durch die Beschlüsse vom 30. Oktober 1954 - BVerwG V B 137.54 - und vom 3. Februar 1955 -BVerwG V B 21.55 - bereits in demselben Sinn entschieden, wie es heute geschieht. - BVerwG, 21.03.1956 - I B 208.54
Verfügungsverbot an die Verwaltungsbehörde im Rahmen eines …
Da bei einer Änderung der Rechtslage nach dem Erlaß des Verwaltungsaktes und während der Dauer des Verwaltungsverfahrens die Beschwerdebehörde den Sachverhalt grundsätzlich nach den veränderten rechtlichen Verhältnissen zu beurteilen hat (Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 1955 - BVerwG V C 76.54 - vgl. auch seine Beschlüsse vom 8. September 1954 - BVerwG V B 130.54 - und vom 30. Oktober 1954 - BVerwG V B 137.54 -), so durfte die Beschwerdebehörde im vorliegenden Fall die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Straßenverkehrsamt Herford nicht bestätigen und die Beschwerde des Klägers nicht zurückweisen. - BVerwG, 12.06.1956 - I B 94.54
Streit um die Wirksamkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis - Bestimmung des …
In einem solchen Fall hat die Beschwerdebehörde den Sachverhalt grundsätzlich nach den veränderten rechtlichen Verhältnissen zu beurteilen (Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 1955 - BVerwG V C 76.54 - vgl. auch seine Beschlüsse vom 8. September 1954 - BVerwG V B 130.54 - und vom 30. Oktober 1954 - BVerwG V B 137.54 -). - BVerwG, 08.06.1956 - IV C 093.55
Rechtsmittel
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin, V, Senat, vom 20. Juni 1955 - OVG V B 137.54 NA - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
dejure.org
Übersicht OVG Berlin
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.