Rechtsprechung
| BFH, 16.03.2009 - V B 14/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Zur Darlegung von Divergenz und Verfahrensfehlern
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG 1993 § 1 Abs. 1a S. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Anforderungen an eine substantiierte Darlegung von Revisionszulassungsgründen insbesondere in Form einer Divergenz sowie einer Rüge eines Sachaufklärungsmangels - datenbank.nwb.de
Darlegung der Divergenz; Rüge eines Sachaufklärungsmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 22.11.2007 - 1 K 196/06
- BFH, 16.03.2009 - V B 14/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Zita Modes - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 5 Absatz 8 - Übertragung …
Auszug aus BFH, 16.03.2009 - V B 14/08
Das entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (EuGH-Urteil vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Randnr. 32). - BFH, 11.10.2007 - V R 57/06
Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter …
Auszug aus BFH, 16.03.2009 - V B 14/08
Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der zufolge eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG voraussetzt, dass das übertragene Vermögen die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglicht, wobei im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen ist (…BFH-Urteile vom 4. September 2008 V R 23/06, BFH/NV 2009, 426; vom 11. Oktober 2007 V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447). - BFH, 04.09.2008 - V R 23/06
Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung des Unternehmens erforderlich - …
Auszug aus BFH, 16.03.2009 - V B 14/08
Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der zufolge eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG voraussetzt, dass das übertragene Vermögen die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglicht, wobei im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen ist (BFH-Urteile vom 4. September 2008 V R 23/06, BFH/NV 2009, 426; vom 11. Oktober 2007 V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447).
- BFH, 24.08.2006 - V B 36/05
Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch …
Auszug aus BFH, 16.03.2009 - V B 14/08
Zur Darlegung der Divergenz muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) oder des Bundesfinanzhofs (BFH) andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…BFH-Beschlüsse vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719; vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69). - BFH, 29.05.2006 - V B 159/05
Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters
Auszug aus BFH, 16.03.2009 - V B 14/08
Ein derartiger Vortrag ist aber Voraussetzung für die erfolgreiche Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen (BFH-Beschluss vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892). - BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
USt: Errichtung eines Gebäudes
Auszug aus BFH, 16.03.2009 - V B 14/08
Zur Darlegung der Divergenz muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) oder des Bundesfinanzhofs (BFH) andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719;… vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69).
- BFH, 25.11.2009 - V B 31/09
Unternehmereigenschaft von Prostituierten - Grundsätze zur Zurechnung von …
Der Kläger hat nicht --wie zur Darlegung der Divergenz erforderlich (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69;… vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719, und vom 16. März 2009 V B 14/08, n.v.)-- tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung u.a. des BFH oder eines FG andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen. - BFH, 31.03.2010 - V B 112/09
Betriebsveranstaltung als unentgeltliche Arbeitnehmerzuwendung
Rn. 4 1. Eine zulässige Rüge gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Divergenz) setzt voraus, dass der Kläger tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung u.a. des BFH oder eines anderen FG andererseits herausarbeitet und einander gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69;… vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719, und vom 16. März 2009 V B 14/08, nicht veröffentlicht).
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