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| BFH, 30.11.1989 - V B 142/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - V B 142/88
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) ist unzulässig; sie genügt nicht den Begründungserfordernissen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, …und vom 3.Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312). - BFH, 03.02.1987 - V B 99/86
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - V B 142/88
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) ist unzulässig; sie genügt nicht den Begründungserfordernissen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 3.Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312).
- BFH, 06.06.2001 - XI B 134/99
Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Steuerstrafrechtliche Ermittlungen - …
Soweit der Kläger die Schätzung des FG unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76 (BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354) als fehlerhaft bezeichnet, rechtfertigt dies keine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. Damit wird allenfalls dargelegt, dass das FG die Rechtsprechung des BFH fehlerhaft angewendet hat, nicht aber, dass das FG seiner Entscheidung einen allgemeinen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den rechtlichen Erwägungen der Entscheidung des BFH nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 30. November 1989 V B 142/88, BFH/NV 1990, 785). - BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00
Grundsätzliche Bedeutung; Aussetzung des Verfahrens
Damit wird allenfalls dargelegt, dass das FG die Rechtsprechung des BVerfG fehlerhaft angewendet bzw. nicht berücksichtigt hat, nicht aber, dass das FG seiner Entscheidung einen allgemeinen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den rechtlichen Erwägungen der Entscheidung des BVerfG nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 30. November 1989 V B 142/88, BFH/NV 1990, 785). - BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99
Zulässigkeit des Rechtsbehelfs - Beschwerdeschrift - Form - Rüge fehlerhafter …
Damit wird allenfalls dargelegt, dass das FG die Rechtsprechung des BFH fehlerhaft angewendet hat, nicht aber, dass das FG seiner Entscheidung einen allgemeinen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den rechtlichen Erwägungen der Entscheidung des BFH nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 30. November 1989 V B 142/88, BFH/NV 1990, 785).
- BFH, 01.07.1998 - IV B 113/97
Voraussetzungen einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde - …
Die Kläger haben diese Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen nicht vorgenommen, sondern lediglich anhand dreier Entscheidungen ihre Ansicht begründet, daß das FG falsch entschieden habe (vgl. BFH-Beschluß vom 30. November 1989 V B 142/88, BFH/NV 1990, 785). - BFH, 31.03.1999 - VII B 110/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; tatsächliche Verständigung
Mit den allgemein gehaltenen Behauptungen, der BFH habe über einen vergleichbaren Sachverhalt wie im Streitfall noch nicht entschieden und es könne sowohl für die Finanzbehörde als auch den Steuerpflichtigen eine erhebliche Erleichterung mit sich bringen, wenn über schwer zu klärende tatsächliche Fragen mit verfahrensrechtlicher Auswirkung eine tatsächliche Verständigung getroffen werden könnte, ist die grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfragen nicht dargelegt (vgl. BFH-Beschluß vom 30. November 1989 V B 142/88, BFH/NV 1990, 785). - BFH, 17.08.2001 - XI B 99/99
Betriebseinnahmen - Einkommensteuer - Gewerbesteuer - Betriebsausgaben - …
Damit wird allenfalls dargelegt, dass das FG die Rechtsprechung des BFH fehlerhaft angewendet hat, nicht aber, dass das FG seiner Entscheidung einen allgemeinen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den rechtlichen Erwägungen der Entscheidungen des BFH nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 30. November 1989 V B 142/88, BFH/NV 1990, 785). - BFH, 29.07.1998 - XI B 142/97
Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen - Grundstück - Nutzung für …
Zur Erfüllung dieses Begründungserfordernisses reicht die Behauptung des Klägers nicht aus, soweit ersichtlich habe sich der BFH mit einem vergleichbaren Sachverhalt wie im Streitfall noch nicht beschäftigt (BFH-Beschluß vom 30. November 1989 V B 142/88, BFH/NV 1990, 785). - BFH, 20.09.1993 - V B 80/93
Unzulässigkeit einer Beschwerde bei behaupteter Divergenz zwischen …
Diesen Anforderungen genügt die Beschwerde nicht (vgl. auch Senatsbeschluß vom 30. November 1989 V B 142/88, BFH/NV 1990, 785).
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