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Rechtsprechung
   BFH, 24.10.1991 - V B 146/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2858
BFH, 24.10.1991 - V B 146/91 (https://dejure.org/1991,2858)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1991 - V B 146/91 (https://dejure.org/1991,2858)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - V B 146/91 (https://dejure.org/1991,2858)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.06.1990 - X B 163/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 24.10.1991 - V B 146/91
    Nach gewährter Akteneinsicht besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für die Gewährung der Akteneinsicht (BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1991 III B 142/87, nicht veröffentlicht, und vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).
  • BFH, 12.07.1991 - III B 142/87

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde

    Auszug aus BFH, 24.10.1991 - V B 146/91
    Nach gewährter Akteneinsicht besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für die Gewährung der Akteneinsicht (BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1991 III B 142/87, nicht veröffentlicht, …und vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).
  • BFH, 09.09.2003 - VI B 63/02

    Rechtsschutzbedürfnis; Versagung der Akteneinsicht

    Die Prozessbevollmächtigten haben verkannt, dass für das Beschwerdeverfahren eine dem § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO (Fortsetzungsfeststellungsklage) entsprechende Vorschrift fehlt (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1991 V B 146/91, BFH/NV 1992, 402;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 18. Februar 1998 XI B 63/97, BFH/NV 1998, 991).
  • BFH, 01.08.2002 - VII B 65/02

    NZB; Akteneinsicht; Übersendung von Prozessakten

    Soweit der Prozessbevollmächtigte der Klägerin entsprechend dem Antrag der Beschwerde, die Übersendung der Steuerakten, Beiakten, Nebenakten, Fallhefte und sonstigen Entwürfe in seine Kanzlei begehrt, dürfte kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestehen, da der Prozessbevollmächtigte die Steuerakten offensichtlich bereits beim FA X eingesehen hat, worauf das der Beschwerde als Anlage beigefügte finanzgerichtliche Schreiben an den Prozessbevollmächtigten und dessen Schriftsatz an das FA X ebenso hindeuten, wie der am Ende der Beschwerdeschrift formulierte Fortsetzungsfeststellungsantrag (vgl. zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses nach gewährter Akteneinsicht: BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1991 V B 146/91, BFH/NV 1992, 402).
  • BFH, 28.03.2007 - III B 118/05

    NZB: Erledigung der Hauptsache, Rechtsschutzbedürfnis

    § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, der nach Erledigung eines angefochtenen Verwaltungsakts unter bestimmten Voraussetzungen den Übergang zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage ermöglicht, gilt nicht für das Beschwerdeverfahren und kann auch nicht analog angewendet werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 1991 V B 146/91, BFH/NV 1992, 402;… vom 18. Februar 1998 XI B 63/97, BFH/NV 1998, 991, …und vom 9. September 2003 VI B 63/02, BFH/NV 2004, 207).
  • BFH, 18.02.1998 - XI B 63/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde

    § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, wonach bei vorheriger Erledigung eines angefochtenen Verwaltungsakts unter bestimmten Voraussetzungen die Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig ist, gilt nicht für das Beschwerdeverfahren (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 1991 V B 146/91, BFH/NV 1992, 402).
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