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| BVerwG, 20.12.1957 - V B 149.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.06.1956 - IV C 093.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.12.1957 - V B 149.57
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 8. Juni 1956 - BVerwG IV C 093.55 - und das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. September 1955 - OVG Bf I 37/55 - betreffen die ganz andere Frage, inwieweit medizinische Unzulänglichkeiten, insbesondere der Mangel an Medikamenten in der SBZ für sich allein eine politisch bedingte Zwangslage begründen können. - BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56
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Auszug aus BVerwG, 20.12.1957 - V B 149.57
Daß das Berufungsgericht die besonderen Verhältnisse der Klägerin, besonders ihren Gesundheitszustand in Betracht gezogen hat, steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (vgl. Urteile des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1956 - BVerwG IV.C 040.55 -, des V. Senatsvom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - sowie Beschlüsse des IV. Senatsvom 26. März 1956 - BVerwG IV B 018.55 - und des V. Senatsvom 7. Oktober 1957 - BVerwG V B 47.57 -) Es kommt infolgedessen auch nicht darauf an, ob der Verwaltungsgerichtshof Stuttgart in den von dem Beklagten zitierten Entscheidungen vom 26. Mai 1955 und vom 27. Oktober 1955 eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, da die Zulassung der Revision nach § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG nur dann zu erfolgen hat, wenn die Rechtsfrage, hinsichtlich deren die abweichenden Entscheidungen vorliegen, vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden ist oder wenn es sich um eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts handelt. - BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
Auszug aus BVerwG, 20.12.1957 - V B 149.57
Indem das Berufungsgericht die rechtliche Würdigung der Sachlage zugleich auf die Betrachtungsweise eines besonnenen und vernünftig denkenden Bewohners der sowjetischen Besatzungszone - SBZ - abstellte, hat es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der subjektiven Gefährdung (vgl. besonders BVerwGE 1, 195) Rechnung getragen. - BVerwG, 26.03.1956 - IV B 018.55
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Auszug aus BVerwG, 20.12.1957 - V B 149.57
Daß das Berufungsgericht die besonderen Verhältnisse der Klägerin, besonders ihren Gesundheitszustand in Betracht gezogen hat, steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (vgl. Urteile des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1956 - BVerwG IV.C 040.55 -, des V. Senatsvom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - sowie Beschlüsse des IV. Senatsvom 26. März 1956 - BVerwG IV B 018.55 - und des V. Senatsvom 7. Oktober 1957 - BVerwG V B 47.57 -) Es kommt infolgedessen auch nicht darauf an, ob der Verwaltungsgerichtshof Stuttgart in den von dem Beklagten zitierten Entscheidungen vom 26. Mai 1955 und vom 27. Oktober 1955 eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, da die Zulassung der Revision nach § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG nur dann zu erfolgen hat, wenn die Rechtsfrage, hinsichtlich deren die abweichenden Entscheidungen vorliegen, vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden ist oder wenn es sich um eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts handelt. - BVerwG, 07.10.1957 - V B 47.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.12.1957 - V B 149.57
Daß das Berufungsgericht die besonderen Verhältnisse der Klägerin, besonders ihren Gesundheitszustand in Betracht gezogen hat, steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (vgl. Urteile des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1956 - BVerwG IV.C 040.55 -, des V. Senatsvom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - sowie Beschlüsse des IV. Senatsvom 26. März 1956 - BVerwG IV B 018.55 - und des V. Senatsvom 7. Oktober 1957 - BVerwG V B 47.57 -) Es kommt infolgedessen auch nicht darauf an, ob der Verwaltungsgerichtshof Stuttgart in den von dem Beklagten zitierten Entscheidungen vom 26. Mai 1955 und vom 27. Oktober 1955 eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, da die Zulassung der Revision nach § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG nur dann zu erfolgen hat, wenn die Rechtsfrage, hinsichtlich deren die abweichenden Entscheidungen vorliegen, vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden ist oder wenn es sich um eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts handelt.
- BVerwG, 17.11.1959 - VIII B 24.59
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Die besonderen persönlichen Erfahrungen und der körperliche und seelische Zustand des Flüchtlings können zwar unter Umständen seinen Irrtum auch dann entschuldigen, wenn ein besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone unter gleichen äußeren Verhältnissen nicht die Flucht, ergriffen hätte (vgl. die Beschlüsse vom 7. und 29. Oktober und vom 20. Dezember 1957 - BVerwG V B 47.57, BVerwG V B 90.57 und BVerwG V B 149.57 - sowie die Urteile vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -, Der Fachberater 1958, 222, …und vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, a.a.O.); der "für einen, noch nicht absehbaren Zeitpunkt" befürchtete Eintritt eines schweren Nachteils für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit ist jedoch, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, noch keine "unmittelbare" Gefahr.
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