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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2007 - V B 150/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18628
BFH, 20.07.2007 - V B 150/06 (https://dejure.org/2007,18628)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2007 - V B 150/06 (https://dejure.org/2007,18628)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - V B 150/06 (https://dejure.org/2007,18628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Fehlerhafte Würdigung von Tatsachen kein Verfahrensmangel; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 20.07.2007 - V B 150/06
    Ein solcher behaupteter Fehler ist dem materiellen Recht zuzuordnen und kann daher keinen Verfahrensfehler begründen (BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437, mit Nachweisen).

    Wird --wie hier-- ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gerügt, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1437;… vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892; vom 4. August 2006 V B 98/04, juris).

    Wird die Verletzung rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung gerügt, muss dargelegt werden, dass das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben habe, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1437).

  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 20.07.2007 - V B 150/06
    Soweit der Kläger geltend macht, das FG habe den Sachverhalt unzutreffend gewürdigt, führt diese Rüge schon deshalb nicht zur Zulassung der Revision, weil damit kein qualifizierter Rechtsfehler dargetan wird, der im Allgemeininteresse die Zulassung der Revision erfordert (…BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 2003 III B 117/02, BFH/NV 2003, 810; vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445).
  • BFH, 29.05.2006 - V B 159/05

    Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters

    Auszug aus BFH, 20.07.2007 - V B 150/06
    Wird --wie hier-- ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gerügt, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1437; vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892; vom 4. August 2006 V B 98/04, juris).
  • BFH, 24.02.2003 - III B 117/02

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sicherung einer einheitlichen Rspr.; …

    Auszug aus BFH, 20.07.2007 - V B 150/06
    Soweit der Kläger geltend macht, das FG habe den Sachverhalt unzutreffend gewürdigt, führt diese Rüge schon deshalb nicht zur Zulassung der Revision, weil damit kein qualifizierter Rechtsfehler dargetan wird, der im Allgemeininteresse die Zulassung der Revision erfordert (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 2003 III B 117/02, BFH/NV 2003, 810;… vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445).
  • BFH, 23.05.1990 - V R 167/84

    - Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den …

    Auszug aus BFH, 20.07.2007 - V B 150/06
    Wird --wie hier-- ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gerügt, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1437;… vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892; vom 4. August 2006 V B 98/04, juris).
  • BFH, 25.11.1992 - II B 169/91

    Auslegung des Begriffs des Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 3 S. 3 der …

    Auszug aus BFH, 20.07.2007 - V B 150/06
    Wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann, so muss der Kläger vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (BFH-Beschluss vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258).
  • BFH, 04.08.2006 - V B 98/04

    Beiladung bei Streit über organschaftliche Eingliederung

    Auszug aus BFH, 20.07.2007 - V B 150/06
    Wird --wie hier-- ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gerügt, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1437;… vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892; vom 4. August 2006 V B 98/04, juris).
  • BFH, 19.12.2008 - V B 191/07

    Nichtzulassungsbeschwerde durch beide Beteiligte - Verletzung des Anspruchs auf …

    Darüber hinaus muss schlüssig vorgetragen werden, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2007 V B 150/06, [...]).

    Mit der Rüge, das FG habe den Sachverhalt unzutreffend gewürdigt, hat die Klägerin auch keinen qualifizierten Rechtsfehler dargelegt, der im Allgemeininteresse die Zulassung der Revision erfordern könnte (BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2007 V B 150/06, [...];… vom 24. Februar 2003 III B 117/02, BFH/NV 2003, 810;… vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445).

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