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Rechtsprechung
   BFH, 09.03.1999 - V B 155/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9524
BFH, 09.03.1999 - V B 155/98 (https://dejure.org/1999,9524)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1999 - V B 155/98 (https://dejure.org/1999,9524)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1999 - V B 155/98 (https://dejure.org/1999,9524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang - Vertretungsbefugnis - Steuerberatungsgesellschaft - Ausschluß der Vertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
    NZB; Einlegung durch Steuerberatungs-GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.10.1996 - VIII B 83/96
    Auszug aus BFH, 09.03.1999 - V B 155/98
    Wenn er ein Schreiben unterzeichnet, das den Briefkopf der GmbH trägt, ist davon auszugehen, daß er seine Erklärung als Vertreter der GmbH abgegeben hat (BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1996 VIII B 83-84/96, BFH/NV 1997, 372, mit weiteren Nachweisen).

    Eine Genehmigung wäre ebenso wie eine wiederholte Einlegung des Rechtsmittels wirkungslos, da der Schriftsatz vom 9. November 1998 erst nach Ablauf der Beschwerdefrist (§ 115 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) eingegangen ist (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 372).

  • BVerfG, 07.08.1978 - 2 BvR 26/77
    Auszug aus BFH, 09.03.1999 - V B 155/98
    Steuerberatungsgesellschaften sind von der Vertretungsbefugnis ausgeschlossen (vgl. BFH-Beschluß vom 12. November 1976 III R 14-15/76, BFHE 120, 335, BStBl II 1977, 121; verfassungsrechtlich bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1978 2 BvR 26/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1978, 420).
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