Rechtsprechung
| BFH, 29.06.1990 - V B 158/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verweis auf andere Entscheidung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.11.1990 - V B 98/90
Erfüllung des Tatbestands des Rechtsmissbrauchs durch die Einschaltung von …
Auszug aus BFH, 29.06.1990 - V B 158/89
Der Sachverhalt entspricht weitgehend dem Sachverhalt, der dem nachstehend abgedruckten Beschluß V B 98/90 vom 06.11.1990 zugrunde liegt.
- BFH, 27.04.1992 - V B 77/91
Abzugsfähigkeit von für die Errichtung einer Eigentumswohnung anfallenden …
Die Sicherung des Mieteingangs über einen längeren Zeitraum scheidet als Grund für die von der gesetzlichen Wertung abweichende Gestaltung aus, solange der Eigentümer keine erfolglosen eigenen konkreten Vermietungsbemühungen beweist (…vgl. dazu BFH-Beschluß vom 11.Februar 1991 V B 175/89, BFH/NV 1991, 710), die auf eine zumutbare Vermietung an einen Endmieter gerichtet waren (…vgl. dazu BFH-Beschluß vom 29. Juni 1990 V B 135/89, BFH/NV 1991, 278; vgl. im übrigen Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 1990 V B 158/89, BFH/NV 1991, 492; vom 6. November 1990 V B 98/90, BFH/NV 1991, 492).Auch die Höhe der vom Zwischenmieter geschuldeten Miete (die sich daraus ergebende Rendite für die Wohnung als Kapitalanlage) rechtfertigt die Zwischenvermietung nicht (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 1990 V B 135/89, BFH/NV 1991, 278 und V B 158/89, BFH/NV 1991, 492).
- BFH, 20.05.1992 - V B 73/91
Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund steuerfreier Vermietung im Rahmen der …
Die Sicherung des Mieteingangs über einen längeren Zeitraum scheidet als Grund für die von der gesetzlichen Wertung abweichende Gestaltung aus, solange der Eigentümer - wie im Streitfall die Antragsteller - keine erfolglosen eigenen konkreten Vermietungsbemühungen beweist (…vgl. dazu BFH-Beschluß vom 11.Februar 1991 V B 175/89, BFH/NV 1991, 710), die auf eine zumutbare Vermietung an einen Endmieter gerichtet waren (…vgl. dazu BFH-Beschluß vom 29. Juni 1990 V B 135/89, BFH/NV 1991, 278; vgl. im übrigen Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 1990 V B 158/89, BFH/NV 1991, 492; vom 6. November 1990 V B 98/90, BFH/NV 1991, 492). - BFH, 11.11.1991 - V B 54/91
Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund steuerfreier Vermietung bei der …
Selbst eine Zwischenvermietung zu einer (bisher nur behauptet) über dem Marktzins liegenden Miete ist unbeachtlich, solange nicht nachgewiesen worden ist, daß Vermietungsbemühungen für eine vergleichbare Vermietung an einen Wohnungsendmieter nicht unternommen worden sind (vgl. im übrigen Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 1990 V B 158/89, BFH/NV 1991, 394;… vom 6. November 1990 V B 98/90, BFH/NV 1991, 492). - BFH, 02.12.1991 - V B 74/91
Maßgeblichkeit der Umsatzsteuerjahreserklärung für den Beginn der …
Selbst eine Zwischenvermietung zu einer (bisher nur behauptet) über dem Marktzins liegenden Miete ist unbeachtlich, solange z. B. nicht nachgewiesen worden ist, daß Vermietungsbemühungen für eine vergleichbare Vermietung an einen Wohnungsendmieter unternommen worden sind (vgl. im übrigen Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 1990 V B 158/89, BFH/NV 1991, 492, und vom 6. November 1990 V B 98/90, BFH/NV 1991, 492). - BFH, 22.01.1992 - V B 170/91
Begehrter Vorsteuerabzug trotz steuerfreier Vermietung bei der erstmaligen …
Dies gilt auch für den Streitfall, in dem für die Zwischenvermietung einer Wohnung die Sicherung des Mieteingangs über einen längeren Zeitraum geltend gemacht wird, aber keine erfolglosen eigenen konkreten Vermietungsbemühungen bewiesen worden sind, die auf eine Vermietung an einen Endmieter gerichtet waren (…vgl. dazu BFH-Beschluß vom 29. Juni 1990 V B 135/89, BFH/NV 1991, 278; vgl. im übrigen Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 1990 V B 158/89, BFH/NV 1991, 492; vom 6. November 1990 V B 98/90, BFH/NV 1991, 492).
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