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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 14.04.1958

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1958 - V B 16.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1678
BVerwG, 11.07.1958 - V B 16.58 (https://dejure.org/1958,1678)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1958 - V B 16.58 (https://dejure.org/1958,1678)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1958 - V B 16.58 (https://dejure.org/1958,1678)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 16.58
    Das Gericht hat bereits in dem grundsätzlichen Urteil vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]) zu § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG unter dem Stichwort "Zur Frage des ursächlichen Zusammenhanges (adäquate Verursachung, keine doppelte Kausalität)" eingehende Ausführungen darüber gemacht, die in dem Satze gipfeln, daß auch im Kriegsgefangenenentschädigungsrecht Ursache im Rechtssinne nur die Bedingung sei, die mit einem derartigen Erfolg, wie er eintrat, in einem adäquaten Zusammenhang steht.
  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 16.58
    Diese Zielsetzung rückt den Fall des Beigeladenen in die Nähe desjenigen Sachverhalts, über den das erkennende Gericht durch das grundsätzlicheUrteil vom 5. März 1958 - BVerwG V C 569.56 - dahin entschieden hat: "Wer im Inland aus politischen Gründen (z.B. im nahmen des sogenannten automatischen Arrests) interniert worden ist, hat keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung als Kriegsgefangener." Wegen der Einzelheiten der Entscheidung wird auf das Urteil selbst verwiesen.
  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 389.56
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 16.58
    Gerade in diesem Punkte unterscheidet sich der vorliegende Fall weder von demjenigen Sachverhalt, über den in dem angeführten Urteil vom 3. Juni 1958 entschieden worden ist (angebliche Teilnahme an Judenerschießungen), noch von dem anderen Fall, der dem Beigeladenen bekannt ist: Durch Urteil vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]) nnt das Gericht dahin entschieden; "Wer im Jahre 1949 wegen angeblicher Unrechtshandlungen (Mißhandlung von Fremdarbeitern) von der Besatzungsmacht verhaftet und anschließend gerichtlich bestraft worden ist, hat in aller Regel keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung für die erlittene Haft." Entgegen der Auffassung des Beigeladenen läßt sich ein rechtlich bedeutsamer Unterschied zwischen diesem Urteil und dem Sachverhalt nicht feststellen, der im vorliegenden Fall zur Entscheidung steht; es ist kein Anhaltspunkt dafür erkennbar, daß die vom Beigeladenen beabsichtigte Revision zur Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung beitragen wird.
  • BVerwG, 03.06.1958 - V C 309.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 16.58
    Das Gericht hat in ständiger Rechtsprechung dahin entschieden, daß auch dieser Tatbestand nur dann erfüllt ist, wenn es sich um solche Personen handelt, die aus ähnlichem Zusammenhang dasselbe Schicksal und dasselbe Los wie Kriegsgefangene ertragen haben vgl. insbesondere die Urteile vom 15. Mai 1957 undvom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 -.
  • BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63

    Voraussetzungen einer dienstlichen Festnahme für die Gewährung von …

    In der Streitsache BVerwG V B 16.58, die am 11. Juli 1958 entschieden worden ist, hatte der Beigeladene zwar Wehrdienst geleistet; trotzdem war der erkennende Senat zu der Überzeugung gelangt, daß der Beigeladene nicht Kriegsgefangener im Sinne des § 2 Abs. 1 KgfEG geworden sei, weil er selbst nicht ernstlich behaupten könne, daß der Grund seiner Festnahme die Leistung militärischen oder militärähnlichen Dienstes gewesen sei, zumal seine Entlassung aus dem Wehrdienst bereits vier Jahre zurückgelegen habe.

    In dem Fall BVerwG V B 16.58 war die Vermutung widerlegt, nicht weil seit der Beendigung des militärischen Dienstes des Beigeladenen vier Jahre vergangen waren, sondern weil der wahre Grund der Festnahme des Beigeladenen unstreitig die Erschießung eines abgesprungenen amerikanischen Fliegers war.

  • BVerwG, 27.08.1958 - V C 553.56

    Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Einsatz im Volkssturm als Ursache …

    Gerade in diesem Punkte unterscheidet sich der vorliegende Fall weder von demjenigen Sachverhalt, über den in dem angeführten Urteil vom 3. Juni 1958 entschieden worden ist (angebliche Teilnahme an Judenerschießungen), noch von dem anderen Fall, der dem Kläger ebenfalls bekannt ist: Durch Urteil vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]) hat das Gericht dahin entschieden: "Wer im Jahre 1949 wegen angeblicher Unrechtshandlungen (Mißhandlung von Fremdarbeitern) von der Besatzungsmacht verhaftet und anschließend gerichtlich bestraft worden ist, hat in aller Regel keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung für die erlittene Haft." Entgegen der Auffassung des Klägers läßt sich ein rechtlich bedeutsamer Unterschied zwischen diesem Urteil und dem Sachverhalt nicht feststellen, der im vorliegenden Fall zur Entscheidung steht; in demselben Sinn hat das Gericht übrigens durch Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 16.58 - entschieden, der ebenfalls den Fall eines notgelandeten feindlichen Fliegers betrifft.
  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 30.58

    Rechtsmittel

    Der Wehrdienst muß die adäquate Ursache des ausländischen Gewahrsams sein (vgl. Urteil vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 (68) [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]] undBeschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 16.58 -).
  • BVerwG, 07.10.1959 - V C 39.58

    Rechtsmittel

    Der Wehrdienst muß die adäquate Ursache des ausländischen Gewahrsams sein (vgl. Urteil vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 (68) [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]] undBeschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 16.58 -).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 14.04.1958 - V B 16.58   

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https://dejure.org/1958,10809
OVG Berlin, 14.04.1958 - V B 16.58 (https://dejure.org/1958,10809)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.04.1958 - V B 16.58 (https://dejure.org/1958,10809)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. April 1958 - V B 16.58 (https://dejure.org/1958,10809)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 18.09.1958 - VI CB 152.58

    Rechtsmittel

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 14. April 1958 - OVG V B 16.58 - wird als unzulässig verworfen.
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