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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.02.1956 - V B 163.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,720
BVerwG, 29.02.1956 - V B 163.55 (https://dejure.org/1956,720)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1956 - V B 163.55 (https://dejure.org/1956,720)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1956 - V B 163.55 (https://dejure.org/1956,720)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 14.03.1963 - II B 59.61

    Unrichtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu bereits durch Beschluß vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 - ausgeführt, es könne dahingestellt bleiben, ob über solche Anträge im Urteilsverfahren zu entscheiden sei, weil das Urteilsverfahren in Fällen der vorliegenden Art jedes andere Verfahren ersetze (vgl. auch Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, § 84 Erl. zu Rand-Nr. 20, und Koehler, Verwaltungsgerichtsordnung, § 60 Erl. XIII 5).
  • BVerwG, 16.06.1966 - V C 89.66

    Hausratentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Voraussetzungen für …

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 -).
  • BVerwG, 28.01.1959 - V B 260.58

    Rechtsmittel

    Im übrigen hat das erkennende Gericht wiederholt ausgesprochen, daß die Entscheidung des Gerichtes darüber, ob unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse Nachsicht bzw. Wiedereinsetzung zu gewähren ist, in der Regel eine solche des Einzelfalles und mithin ohne rechtsgrundsätzliche Bedeutung ist (vgl.Beschluß vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 -).
  • BVerwG, 04.12.1958 - V B 61.58

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts, die sich mit der Frage des eigenen Verschuldens des Klägers befassen, betreffen lediglich die Besonderheiten des vorliegenden Falles, so daß sie schon deshalb nicht zu klärungsbedürftigen Rechtsfragen führen können, die von grundsätzlicher Bedeutung wären (vgl. Beschluß vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 -).
  • BVerwG, 19.09.1958 - V B 147.58

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung darüber, ob Wiedereinsetzung zu gewähren ist, ist regelmäßig eine, solche des Einzelfalles und mithin ohne rechtsgrundsätzliche Bedeutung (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 -).
  • BVerwG, 06.03.1958 - VII B 6.58

    Rechtsmittel

    Im übrigen kann über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur nach Lage des Einzelfalles entschieden werden(Beschluß vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 -).
  • BVerwG, 05.04.1957 - VI B 63.56

    Rechtsmittel

    Im übrigen hat bereits der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichtsim Beschluß vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 - entschieden, daß die Frage, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, nicht generell, sondern nur für den Einzelfall entschieden werden könne.
  • BVerwG, 19.05.1958 - II CB 233.57

    Rechtsmittel

    Schließlich entbehrt die von den Gerichten des ersten und zweiten Rechtszuges verneinte Frage, ob die Klägerin die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist erfüllt, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, weil sie nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des vorliegenden Einzelfalles zutreffend beantwortet werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1955 - BVerwG II B 22.54 -, vom 12. Januar 1956 - BVerwG I B 104.54 -, vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 - undvom 1. November 1956 - BVerwG I B 145.55 -).
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