Rechtsprechung
| BVerwG, 29.02.1956 - V B 163.55 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 14.03.1963 - II B 59.61
Unrichtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu bereits durch Beschluß vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 - ausgeführt, es könne dahingestellt bleiben, ob über solche Anträge im Urteilsverfahren zu entscheiden sei, weil das Urteilsverfahren in Fällen der vorliegenden Art jedes andere Verfahren ersetze (vgl. auch Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, § 84 Erl. zu Rand-Nr. 20, und Koehler, Verwaltungsgerichtsordnung, § 60 Erl. XIII 5). - BVerwG, 16.06.1966 - V C 89.66
Hausratentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Voraussetzungen für …
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 -). - BVerwG, 28.01.1959 - V B 260.58
Rechtsmittel
Im übrigen hat das erkennende Gericht wiederholt ausgesprochen, daß die Entscheidung des Gerichtes darüber, ob unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse Nachsicht bzw. Wiedereinsetzung zu gewähren ist, in der Regel eine solche des Einzelfalles und mithin ohne rechtsgrundsätzliche Bedeutung ist (vgl.Beschluß vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 -).
- BVerwG, 04.12.1958 - V B 61.58
Rechtsmittel
Die Ausführungen des Berufungsgerichts, die sich mit der Frage des eigenen Verschuldens des Klägers befassen, betreffen lediglich die Besonderheiten des vorliegenden Falles, so daß sie schon deshalb nicht zu klärungsbedürftigen Rechtsfragen führen können, die von grundsätzlicher Bedeutung wären (vgl. Beschluß vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 -). - BVerwG, 19.09.1958 - V B 147.58
Rechtsmittel
Die Entscheidung darüber, ob Wiedereinsetzung zu gewähren ist, ist regelmäßig eine, solche des Einzelfalles und mithin ohne rechtsgrundsätzliche Bedeutung (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 -). - BVerwG, 06.03.1958 - VII B 6.58
Rechtsmittel
Im übrigen kann über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur nach Lage des Einzelfalles entschieden werden(Beschluß vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 -). - BVerwG, 05.04.1957 - VI B 63.56
Rechtsmittel
Im übrigen hat bereits der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichtsim Beschluß vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 - entschieden, daß die Frage, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, nicht generell, sondern nur für den Einzelfall entschieden werden könne. - BVerwG, 19.05.1958 - II CB 233.57
Rechtsmittel
Schließlich entbehrt die von den Gerichten des ersten und zweiten Rechtszuges verneinte Frage, ob die Klägerin die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist erfüllt, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, weil sie nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des vorliegenden Einzelfalles zutreffend beantwortet werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1955 - BVerwG II B 22.54 -, vom 12. Januar 1956 - BVerwG I B 104.54 -, vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 - undvom 1. November 1956 - BVerwG I B 145.55 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.