Rechtsprechung
| BFH, 21.03.2000 - V B 169/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Gesellschaftsanteile an GmbH - Aufhebung des Verkaufs - Zaghlung ohne Rechtsverpflichtung - Nicht steuerbarer Schadensersatz - Umsatzbesteuerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.09.1999 - II B 8/99
Divergenz und grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 21.03.2000 - V B 169/99
Allein aus dem Hinweis, dass eine Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt sei, und dass eine Revisionsentscheidung für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung sei, ergibt sich nicht, dass eine Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1994 V B 34/94, BFH/NV 1995, 530; vom 29. September 1999 II B 8/99, BFH/NV 2000, 340). - BFH, 14.09.1999 - V B 47/99
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei außer Kraft getretenem Recht
Auszug aus BFH, 21.03.2000 - V B 169/99
Mit einem Angriff auf eine solche Einzelfallwürdigung kann die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 14. September 1999 V B 47/99, BFH/NV 2000, 327). - BFH, 19.10.1994 - V B 34/94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 21.03.2000 - V B 169/99
Allein aus dem Hinweis, dass eine Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt sei, und dass eine Revisionsentscheidung für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung sei, ergibt sich nicht, dass eine Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1994 V B 34/94, BFH/NV 1995, 530;… vom 29. September 1999 II B 8/99, BFH/NV 2000, 340).
- BFH, 13.06.2002 - III B 22/02
Vorbehalt der Nachprüfung
Die Behauptung, über die aufgeworfene Rechtsfrage bzw. über den streitgegenständlichen Sachverhalt habe der BFH bislang noch nicht entschieden, reicht nicht aus, um das allgemeine Interesse an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts zu begründen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. März 2000 V B 169/99, BFH/NV 2000, 1346;… vom 26. Juni 2000 III B 19/00, BFH/NV 2001, 48;… vom 20. Oktober 2000 I B 99/99, BFH/NV 2001, 334). - BFH, 19.09.2001 - IX B 69/01
Unzulässige Beschwerde - Beschwerdeschrift - Fehlerhafte Begründung - …
Die Behauptung, die aufgeworfene Rechtsfrage bzw. über den streitgegenständlichen Sachverhalt habe der BFH bislang noch nicht entschieden, genügt nicht, um das allgemeine Interesse an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts zu begründen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. März 2000 V B 169/99, BFH/NV 2000, 1346;… vom 26. Juni 2000 III B 19/00, BFH/NV 2001, 48;… vom 20. Oktober 2000 I B 99/99, BFH/NV 2001, 334). - BFH, 07.02.2001 - I B 68/00
Zulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Die Klägerin hat sich vielmehr darauf beschränkt, ihre Kritik an der Würdigung des Sachverhalts durch das FG in die Gestalt allgemein formulierter Fragen zu kleiden, was nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht ausreicht (…BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600; vom 21. März 2000 V B 169/99, BFH/NV 2000, 1346).
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