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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1958 - V B 172.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1671
BVerwG, 28.10.1958 - V B 172.58 (https://dejure.org/1958,1671)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1958 - V B 172.58 (https://dejure.org/1958,1671)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1958 - V B 172.58 (https://dejure.org/1958,1671)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1958 - V B 172.58
    Dahin hat das Gericht seit dem grundsätzlichen Urteil vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64, 67) [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56] in ständiger Rechtsprechung entschieden.
  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1958 - V B 172.58
    Das hat das Gericht in dem grundsätzlichen Urteil vom 5. März 1958 (BVerwGE 6, 232) näher ausgeführt, das den Leitsatz trägt: "Wer im Inland aus politischen Gründen (z.B. im Rahmen des sog. automatischen Arrests) interniert worden ist, hat keinen Anspruch auf Entschädigung als Kriegsgefangener.".
  • BVerwG, 14.06.1958 - V B 25.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1958 - V B 172.58
    Das Gericht hat vielmehr bereits durch dieBeschlüsse vom 14. Juni 1958 - BVerwG V B 25.58 und BVerwG V B 58.58 -, bei denen es sich um Verhaftungen handelte, die am 5. Mai 1945 bzw. am 2. Mai 1945 stattgefunden hatten, im entgegengesetzten Sinne, nämlich dahin entschieden: Ein Ziel der Internierung sei es gewesen, Gelegenheit zu geben zu einer umfänglichen politischen Uberprüfung in der Richtung, ob dem Betroffenen Kriegsverbrechen oder andere Unrechtshandlungen vorzuwerfen seien.
  • BVerwG, 14.06.1958 - V B 58.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1958 - V B 172.58
    Das Gericht hat vielmehr bereits durch dieBeschlüsse vom 14. Juni 1958 - BVerwG V B 25.58 und BVerwG V B 58.58 -, bei denen es sich um Verhaftungen handelte, die am 5. Mai 1945 bzw. am 2. Mai 1945 stattgefunden hatten, im entgegengesetzten Sinne, nämlich dahin entschieden: Ein Ziel der Internierung sei es gewesen, Gelegenheit zu geben zu einer umfänglichen politischen Uberprüfung in der Richtung, ob dem Betroffenen Kriegsverbrechen oder andere Unrechtshandlungen vorzuwerfen seien.
  • BVerwG, 27.09.1960 - V B 70.60

    Rechtsmittel

    Denn die Politik der späteren Besatzungsmächte war sehen vom Tage des Einmarsches ihrer Truppen in Deutschland darauf gerichtet, alle Personen, die ihnen wegen ihrer Verbindungen zum nationalsozialistischen Regime verdächtig erschienen, festzunehmen, einer politischen Prüfung zu unterziehen und damit diejenigen Maßnahmen auszulösen, die als automatischer Arrest bezeichnet werden (vgl. Beschlüsse des beschließenden Senatsvom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 26.58 -, vom 28. Oktober 1958 - BVerwG V B 172.58 -, vom 9. Juli 1959 - BVerwG V B 73.59 - undvom 16. Juli 1959 - BVerwG V B 80.59 -).
  • BVerwG, 10.02.1960 - V C 275.58

    Rechtsmittel

    Das hat das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl.Urteile vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 - [MDR 1958, 871] undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 -;Beschluß vom 28. Oktober 1958 - BVerwG V B 172.58-).
  • BVerwG, 09.07.1959 - V B 73.59

    Rechtsmittel

    Im Zusammenhang mit dieser Besetzung ist die Politik der Besatzungsmächte vom Tage des Einmarsches an darauf gerichtet gewesen, alle die Fälle einer Untersuchung und gegebenenfalls Bestrafung zuzuführen, in denen der Verdacht eines Kriegsverbrechens bestand(Beschlüsse vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 26.58 - undvom 28. Oktober 1958 - BVerwG V B 172.58 -).
  • BVerwG, 25.02.1959 - V B 277.58

    Rechtsmittel

    Dagegen ist die Besatzungspolitik vom Tage des Einmarsches der Besatzungsmächte an darauf gerichtet gewesen, in allen Fällen eine Untersuchung in die Wege zu leiten, in denen ihnen eine politische Überprüfung des Betroffenen geboten erschien(Beschlüsse vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 26.58 - undvom 28. Oktober 1958 - BVerwG V B 172.58 -), besonders also bei Amtsträgern der NSDAP.
  • BVerwG, 16.07.1959 - V B 80.59

    Rechtsmittel

    Es entspricht ferner der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist damit als geklärt anzusehen, daß § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG keine Anwendung findet auf solche Zivilpersonen, die von einer Besatzungsmacht oder mit deren Einverständnis aus politischen Gründen oder unter der Beschuldigung, Unrechtshandlungen begangen zu haben, festgenommen worden sind (vgl. besonders Urteile vom 8. Juli 1957 - BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56] -, 5. März 1958 - BVerwGE 6, 232 -, 6. August 1958 - MDR 1958 S. 870 (nur Leitsatz) - sowieBeschlüsse vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 26.58 - und28. Oktober 1958 - BVerwG V B 172.58 -).
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