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| BFH, 12.06.2006 - V B 175/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 § 81 § 115 Abs. 2 Nr. 3
NZB: Verfahrensmangel, Wahrunterstellung der unter Beweis gestellten Tatsache - datenbank.nwb.de
Nichterhebung eines Beweises bei Unterstellung der unter Beweis gestellten Tatsache als wahr ist kein Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 15.09.2005 - 14 K 5136/02
- BFH, 12.06.2006 - V B 175/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.10.2004 - IX B 132/03
Verfahrensmangel: unterbliebene Beweiserhebung
Auszug aus BFH, 12.06.2006 - V B 175/05
Das Finanzgericht (FG), von dessen materiell-rechtlicher Auffassung bei der Prüfung eines Verfahrensverstoßes auszugehen ist, brauchte den von der Klägerin angebotenen Zeugen S nicht vernehmen, weil es die in der mündlichen Verhandlung vor dem FG unter Beweis gestellte Tatsache zu ihren Gunsten als wahr unterstellt (FG-Urteil, S. 6), aber für die Entscheidung als unerheblich angesehen hat (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 8. August 2000 II B 122/99, BFH/NV 2001, 208; vom 18. Oktober 2004 IX B 132/03, BFH/NV 2005, 371; vom 15. März 2005 IX B 158/04, juris). - BFH, 15.03.2005 - IX B 158/04
Übergehen eines Beweisantrags; Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung und …
Auszug aus BFH, 12.06.2006 - V B 175/05
Das Finanzgericht (FG), von dessen materiell-rechtlicher Auffassung bei der Prüfung eines Verfahrensverstoßes auszugehen ist, brauchte den von der Klägerin angebotenen Zeugen S nicht vernehmen, weil es die in der mündlichen Verhandlung vor dem FG unter Beweis gestellte Tatsache zu ihren Gunsten als wahr unterstellt (FG-Urteil, S. 6), aber für die Entscheidung als unerheblich angesehen hat (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 8. August 2000 II B 122/99, BFH/NV 2001, 208;… vom 18. Oktober 2004 IX B 132/03, BFH/NV 2005, 371; vom 15. März 2005 IX B 158/04, juris). - BFH, 08.08.2000 - II B 122/99
Einheitliches Vertragswerk
Auszug aus BFH, 12.06.2006 - V B 175/05
Das Finanzgericht (FG), von dessen materiell-rechtlicher Auffassung bei der Prüfung eines Verfahrensverstoßes auszugehen ist, brauchte den von der Klägerin angebotenen Zeugen S nicht vernehmen, weil es die in der mündlichen Verhandlung vor dem FG unter Beweis gestellte Tatsache zu ihren Gunsten als wahr unterstellt (FG-Urteil, S. 6), aber für die Entscheidung als unerheblich angesehen hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 8. August 2000 II B 122/99, BFH/NV 2001, 208;… vom 18. Oktober 2004 IX B 132/03, BFH/NV 2005, 371; vom 15. März 2005 IX B 158/04, juris).
- BFH, 17.01.2007 - IV B 38/05
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen die Denkgesetze; …
Das FG, von dessen materiell-rechtlicher Auffassung bei der Prüfung eines Verfahrensverstoßes auszugehen ist, brauchte den von den Klägern angebotenen Zeugen H nicht zu vernehmen, weil es die in der mündlichen Verhandlung vor dem FG unter Beweis gestellte Tatsache zu ihren Gunsten als wahr unterstellt (FG-Urteil, S. 13), aber für die Entscheidung als unerheblich angesehen hat (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. August 2000 II B 122/99, BFH/NV 2001, 208;… vom 18. Oktober 2004 IX B 132/03, BFH/NV 2005, 371; vom 12. Juni 2006 V B 175/05, BFH/NV 2006, 2089). - FG Nürnberg, 14.12.2020 - 6 K 746/19
Rückgängigmachung eines IAB mangels Anschaffung eines funktionsgleichen …
Rn. 168 Die unter Beweis gestellte Tatsache ist für die Entscheidung unerheblich (vgl. BFH-Beschluss vom 12.06.2006 V B 175/05, juris).
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