Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1958 - V B 179.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,2315
BVerwG, 21.11.1958 - V B 179.58 (https://dejure.org/1958,2315)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1958 - V B 179.58 (https://dejure.org/1958,2315)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1958 - V B 179.58 (https://dejure.org/1958,2315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,2315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.06.1956 - II B 105.55

    Zahlung eines Übergangsgehaltes eines Kriminalbeamten i.R.e. einstweiligen …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1958 - V B 179.58
    Der von dem Kläger angefochtene Beschluß trifft jedoch keine für die Instanz abschließende Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch (vgl. den Beschluß des Gerichtsvom 1. Juni 1956 - BVerwG II B 105.55 -).
  • BVerwG, 15.12.1955 - V B 174.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1958 - V B 179.58
    Der beschließende Senat hat im übrigen bereits in seinemBeschluß vom 15. Dezember 1955 - BVerwG V B 174.55 - ausgeführt, in Verfahren, die sich mit der Vollziehung von Verwaltungsakten befaßten, sei zu beachten, daß auch die Zivilprozeßordnung in dem diesem Verfahren seiner Zweckbestimmung nach ähnelnden Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren keine Revision zulasse (§ 545 Abs. 2 ZPO).
  • BVerwG, 11.03.1960 - VII B 15.60
    Die Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird in ständiger Praxis des Bundesverwaltungsgerichts nicht als eine mit der Revision angreifbare Endentscheidung im Sinne der §§ 10, 53 BVerwGG angesehen(Entscheidungen vom 1. Juni 1956 - BVerwG II B 105.55 - [DVBl. 1956 S. 691], vom 9. Oktober 1956 - BVerwG I B 132.56 -, vom 14. Februar 1957 - BVerwG II C 141.55 - [MDR 1957 S. 311 = DVBl. 1957 S. 649 = JR 1957 S. 273] undvom 21. November 1958 - BVerwG V B 179.58 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht