Rechtsprechung
| BFH, 28.06.1994 - V B 18/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer Sicherheitsleistung bei einer finanzgerichtliche Aussetzung der Vollziehung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.05.1988 - V B 26/86
Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der …
Auszug aus BFH, 28.06.1994 - V B 18/94
Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen muß jedoch zurücktreten, wenn mit Gewißheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozeßausgang zu erwarten ist (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403 unter 1. b aa;… Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Rz. 142 ff. m. w. N.).Die Anordnung einer Sicherheitsleistung hat schließlich nicht deshalb zu unterbleiben, weil die Antragstellerin etwa zur Sicherheitsleistung außerstande wäre (vgl. dazu Senatsbeschluß in BFH/NV 1989, 403 unter 1. b ee;… Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Rz. 146 m. w. N.).
- BFH, 15.02.1989 - V B 98/88
Ersichtlichkeit eines Beschwerdebegehrens
Auszug aus BFH, 28.06.1994 - V B 18/94
Der Senat geht davon aus, daß die Antragstellerin mit der Beschwerde entsprechend ihrem erstinstanzlichen Antrag Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung begehrt und somit -- wie erforderlich -- das Beschwerdebegehren erkennbar ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 15. Februar 1989 V B 98/88, BFH/NV 1989, 649;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 129 Rz. 6 m. w. N.).
- BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09
Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung …
Schließlich darf die Anforderung einer Sicherheitsleistung nicht erfolgen, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. BFH, Beschlüsse vom 28. Juni 1994 - V B 18/94 -, BFH/NV 1995, S. 515 …und vom 26. Mai 1988 - V B 26/86 -, BFH/NV 1989, S. 403 ). - BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12
Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung - …
Schließlich darf die Anforderung einer Sicherheitsleistung nicht erfolgen, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403; vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515). - BFH, 18.02.2015 - V S 19/14
Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug - Vertrauensschutz bei …
Rn. 43 c) Die Anforderung einer Sicherheitsleistung darf jedoch --wie hier-- nicht erfolgen, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403; vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515; in BFHE 239, 390, BStBl II 2013, 983, jeweils m.w.N.).
- BFH, 26.09.2014 - XI S 14/14
AdV bei Vertrauen des vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängers auf die vom …
Rn. 49 c) Die Anforderung einer Sicherheitsleistung darf jedoch --wie hier-- nicht erfolgen, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403; vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515; in BFHE 239, 390, BStBl II 2013, 983, jeweils m.w.N.). - BFH, 13.12.1999 - III B 15/99
Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften
Dieses öffentliche Interesse tritt indes dann zurück, wenn mit Gewissheit oder doch mit großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1969 V B 115-116/69, BFHE 97, 240, BStBl II 1970, 127, 129; vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515, und BFH-Urteil in BFHE 154, 532, BStBl II 1989, 39, 40;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 69 Rz. 145, m.umf.N.). - BFH, 25.11.2014 - V B 62/14
Sicherheitsleistung im AdV-Verfahren
Die Anforderung einer Sicherheitsleistung darf aber nicht erfolgen, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515, …und vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403). - FG Hamburg, 30.08.2001 - VII 105/01
Zur Bewertung einer verdeckten Einlage
Dieses öffentliche Interesse tritt dann zurück, wenn mit Gewissheit oder doch mit großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.12.1969 V B 115-116/69, BFHE 97, 240, BStBl II 1970, 127, 129; vom 28.6.1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515). - FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04
Aussetzung der Vollziehung: Anlieferung und Weiterveräußerung bzw. …
Die Anordnung einer Sicherheitsleistung setzt im Rahmen der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung voraus, dass andernfalls die Durchsetzung des Steueranspruchs im Falle des Unterliegens des Rechtsuchenden in der Hauptsache gefährdet oder erschwert erscheint (…BFH-Beschlüsse vom 28. August 1989 X S 13/88, BFH/NV 1990, 310; vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515 …und vom 17. Januar 1996 V B 100/95, BFH/NV 1996, 491). - FG Nürnberg, 19.05.2004 - II 45/03 Dabei ist eine Abwägung vorzunehmen einerseits des öffentlichen Interesses an einer geordneten staatlichen Haushaltsführung und andererseits des Interesses des Antragstellers an der Aussetzung der Vollziehung (B VerfG-Beschluss vom 03.04.1992 - 2 BvR 283/92 , StRK, FGO § 69 R. 298; BFH-Beschluss vom 28.06.1994 V B 18/94 , BFH/NV 1995, 515).
Im Streitfall bewertet das Gericht das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung, insbesondere unter Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Aufkommensneutralität der Mehrwertsteuer, höher als das Interesse der Antragstellerin an einer Aussetzung der Vollziehung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 03.04.1992-2 BvR 283/92 , StRK, FGO § 69 R. 298; BFH-Beschluss vom 28.06.1994 V B 18/94 , BFH/NV 1995, 515).
- BFH, 04.04.1996 - V S 1/96 Ein für die Antragstellerin günstiger Ausgang des Hauptsacheverfahrens ist nicht mit so großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, daß das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen im Streitfall zurücktreten müßte (vgl. Beschluß des Senats vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515).
- FG Bremen, 22.01.2004 - 2 V 587/02
Aussetzung der Vollziehung; Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietung von …
- BFH, 28.02.2003 - II B 134/01
Wahrung der Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO
- FG Bremen, 27.10.2004 - 3 V 19/04
Bürgschaftsprovisionen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Gewerbesteuermessbetrag …
- FG Hamburg, 12.06.2003 - V 247/02
Klagebefugnis gegen negative Feststellungsbescheide; Vorliegen einer atypischen …
- VG Köln, 07.01.2014 - 24 L 1436/13
Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuerbescheides und des Zinsbescheides …
- FG München, 12.02.2004 - 13 V 4351/03
Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung; Einkommensteuer 2001
- FG Hamburg, 19.06.2000 - IV 89/00
Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über
- FG München, 26.10.2000 - 10 V 388/00
Keine Anwendung des § 160 AO 1977 bei bloßer Weiterleitung von …
- FG Hamburg, 26.08.1998 - IV 150/98
Übernahme von Schiffsladungen, um offene Forderungen zu begleichen durch die …
- FG Bremen, 21.10.2020 - 1 V 82/20
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Nachforderungsbescheides über …
- FG Hamburg, 30.05.2002 - V 283/01
Aussetzung der Vollziehung ist zu gewähren, wenn das Finanzamt Darstellungen des …
- FG Hamburg, 06.01.2000 - IV 200/99
Anordnung einer Sicherheitsleistung für eine
- FG Baden-Württemberg, 18.10.2000 - 12 V 41/00
Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung
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