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| BVerwG, 14.02.1956 - V B 182.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 1956, 173
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
Auszug aus BVerwG, 14.02.1956 - V B 182.55
Insoweit ist also die Klärung rechtsgrundsätzlicher Fragen durch das Bundesverwaltungsgericht im vorliegenden Falle nicht zu erwarten; vgl. hierzu den grundlegenden Beschluß des I. Senats vom 22. Oktober 1953, BVerwGE 1, 19 und den Beschluß des V. Senatsvom 7. Juni 1955 - BVerwG V B 111.55 -, in dem dahin entschieden worden ist, das Hamburgische Wohnungspflegegesetz und die Hamburgische Wohnungsordnung seien nicht Bundesrecht. - BVerwG, 07.06.1955 - V B 111.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.02.1956 - V B 182.55
Insoweit ist also die Klärung rechtsgrundsätzlicher Fragen durch das Bundesverwaltungsgericht im vorliegenden Falle nicht zu erwarten; vgl. hierzu den grundlegenden Beschluß des I. Senats vom 22. Oktober 1953, BVerwGE 1, 19 und den Beschluß des V. Senatsvom 7. Juni 1955 - BVerwG V B 111.55 -, in dem dahin entschieden worden ist, das Hamburgische Wohnungspflegegesetz und die Hamburgische Wohnungsordnung seien nicht Bundesrecht.
- BVerwG, 27.02.1956 - V B 185.55
Rechtsmittel
Diese nur in Berlin und damit nur im Bereich des Oberverwaltungsgerichts Berlin geltenden Bestimmungen sind, wie der Senat bereitsim Beschluß vom 14. Februar 1956 - BVerwG V B 182.55 - entschieden hat, nicht Bundesrecht im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 1 BVerwGG.Denn die Tatsache, daß der Richter in völlig anderem Zusammenhang früher als Beamter einer Verwaltungsbehörde gegen die Klägerin vorgehen und als Zeuge in einem Prozeß der Klägerin auftreten mußte, rechtfertigt nicht den Verdacht, daß er bei der hier zur Rede stehenden Entscheidung es an der nötigen Objektivität fehlen lassen wird; vgl. im einzelnen den Beschluß des Senatsvom 14. Februar 1956 - BVerwG V B 182.55 -.
- BVerwG, 30.05.1958 - VI C 233.57
Nichtzulassung einer Revision mangels Verfahrensmängel - Verletzung gerichtlicher …
Die Revision hätte daher zum mindesten darlegen müssen, daß der Anfechtungskläger den genannten Richter bis zum Ergehen des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt habe (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1955 - BVerwG IV C 110.54 - und vom 13. Dezember 1957 - BVerwG VI C 270.57 - sowie Beschlüsse vom 21. Januar 1954 - BVerwG I B 161.53 - und vom 14. Februar 1956 - BVerwG V B 182.55 -).
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