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Rechtsprechung
   BFH, 13.08.1996 - V B 2/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,16692
BFH, 13.08.1996 - V B 2/96 (https://dejure.org/1996,16692)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1996 - V B 2/96 (https://dejure.org/1996,16692)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1996 - V B 2/96 (https://dejure.org/1996,16692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Frage der Gewährung eines Vorsteuerabzugs aus Gründen des Vertrauensschutzes als eine eine Revision begründende Frage von grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 15.04.2003 - I B 108/02

    Grundsätzliche Bedeutung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten der Finanzverwaltung einen Vertrauenstatbestand begründen kann, keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weil ihre Beantwortung von der Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt und daher einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich ist (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 13. August 1996 V B 2/96, BFH/NV 1997, 328;… vom 21. Januar 1997 V B 110/96, BFH/NV 1997, 388;… vom 25. Juli 1997 V B 145/96, BFH/NV 1998, 458;… vom 21. April 1999 VII B 274/97, BFH/NV 1999, 1386).
  • BFH, 21.04.1999 - VII B 274/97

    Schaumweinbesteuerung für aromatisierte weinhaltige Cocktails

    Der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten der Finanzverwaltung einen Vertrauenstatbestand begründen kann, kommt indes keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Frage der Würdigung der Umstände des Einzelfalls, d.h. die zutreffende Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben, einzelfallbezogen und einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich ist (BFH-Beschlüsse vom 13. August 1996 V B 2/96, BFH/NV 1997, 328;… vom 21. Januar 1997 V B 110/96, BFH/NV 1997, 388;… vom 25. Juli 1997 V B 145/96, BFH/NV 1998, 458).
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