Rechtsprechung
| BVerwG, 03.02.1955 - V B 21.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- ZMR 1955, 210
- WM 1955, 77
- DÖV 1955, 349
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54
Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung …
Der erkennende Senat hat indessen durch die Beschlüsse vom 30. Oktober 1954 - BVerwG V B 137.54 - und vom 3. Februar 1955 -BVerwG V B 21.55 - bereits in demselben Sinn entschieden, wie es heute geschieht. - VGH Bayern, 08.11.1955 - 26 I 53 Im verwaltungsbehördlichen Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren sind Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen (Beschluß des BVerwG 1955-02-03 V B 21.55).Dies entspricht der legitimen Funktion der Verwaltung, sich wechselnden BVerwGE 2, 380, 395).Dem Sinn und Zweck des VGG BY § 38 Abs. 1 S 1 würde es widersprechen, nach erfolgtem Einspruch noch eine Feststellungsklage zuzulassen, mit der beantragt ist, festzustellen, daß ein Verwaltungsakt unzulässig war und der Aufhebung verfallen mußte.
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