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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1958 - V B 213.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1347
BVerwG, 25.07.1958 - V B 213.57 (https://dejure.org/1958,1347)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1958 - V B 213.57 (https://dejure.org/1958,1347)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1958 - V B 213.57 (https://dejure.org/1958,1347)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 30.05.1962 - II C 15.60

    Zulässigkeit der Ablehnung aller Richter oder eines Senats eines Gerichts wegen …

    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Ablehnung sich immer nur gegen bestimmte Richter, nicht aber gegen "die Richter" eines Gerichtes oder Senats oder gegen "den Senat", also das Gericht als solches, richten (BVerwG, Beschluß vom 25. Juli 1958 - BVerwG V B 213.57 -;Beschluß vom 27. Oktober 1958 - BVerwG V C 192.57 -;Beschluß vom 27. Oktober 1959 - BVerwG III B 299.58/III C 346.58 - mit Hinweis auf RGZ 44, 402 und RG in JW 1935 S. 2894).

    Eine hiernach unzulässige Gesamtablehnung aller Richter eines Gerichts liegt auch dann vor, wenn alle Richter in dem Ablehnungsgesuch namhaft gemacht werden (so der vorbezeichnete Beschluß BVerwG V B 213.57).

  • BVerwG, 06.06.1962 - II C 15.60

    Ablehnung der beteiligten Richter - Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der …

    Gesuch nicht den Charakter einer unzulässigen Gesamtablehnung zu nehmen vermag (BVerwG, Beschluß vom 25. Juli 1958 - BVerwG V B 213.57-) und weil der Kläger in bezug auf jeden einzelnen dieser Richter Tatsachen weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht hat, die geeignet wären, ein Mißtrauen des Klägers gegen deren Unparteilichkeit in der nunmehr zur Entscheidung heranstehenden Sache BVerwG II C 15.60 zu rechtfertigen.
  • BVerwG, 26.11.1965 - V C 0107.65

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs - Besorgnis der Befangenheit eines Gerichts

    Nach der ständigen Rechtsprechung kann die Ablehnung sich immer nur gegen ganz bestimmte Richter, nicht aber gegen "die Richter" eines Gerichts oder eines Senats oder gegen "den Senat", also das Gericht als solches richten (BVerwG:Beschluß vom 25. Juli 1958 - BVerwG V B 213.57 -;Beschluß vom 27. Oktober 1958 - BVerwG V C 192.57 -;Beschluß vom 27. Oktober 1959 - BVerwG III B 299.58/III C 346.58 - mit Hinweis auf RGZ 44, 402 und RG in JW 1935, 2894;Beschluß vom 30. Mai 1962 - BVerwG II C 15.60 - BVerfG: Beschluß vom 22. Februar 1960 in MDR 1961, 26 und Bremischer StGH: Beschluß vom 2. August 1958 in MDR 1958, 901 [StGH 02.08.1958 - St 2/58]).
  • BVerwG, 24.01.1963 - II C 160.61

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Gesuchs zur Ablehnung eines Richters im …

    Hieran würde der Umstand, daß der Kläger in seinem Ablehungsgesuch die Richter, die an dem Beschluß vom 15. Oktober 1962 mitgewirkt haben, namentlich aufgeführt hat, selbst dann nichts ändern, wenn der Kläger nur diese Richter abgelehnt hätte (BVerwG, Beschluß vom 25. Juli 1958 - BVerwG V B 213.57 - unter Hinweis auf RG in JW 1935 S. 2894).
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