Rechtsprechung
| BFH, 24.01.1990 - V B 22/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Begründung einer Beschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85
Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger - …
Auszug aus BFH, 24.01.1990 - V B 22/88
Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt - FA -) hat keinen bestimmten Rechtssatz aus der Entscheidung des FG bezeichnet, der von dem herangezogenen Rechtssatz aus dem Urteil des BFH vom 19. November 1985 VIII R 25/85 (BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520) in Verbindung mit dem Urteil des BFH vom 22. Juni 1971 VIII R 23/65 (BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749) abweicht. - BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65
Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken - …
Auszug aus BFH, 24.01.1990 - V B 22/88
Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt - FA -) hat keinen bestimmten Rechtssatz aus der Entscheidung des FG bezeichnet, der von dem herangezogenen Rechtssatz aus dem Urteil des BFH vom 19. November 1985 VIII R 25/85 (BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520) in Verbindung mit dem Urteil des BFH vom 22. Juni 1971 VIII R 23/65 (BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749) abweicht. - BFH, 28.06.1989 - II B 60/89
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen …
Auszug aus BFH, 24.01.1990 - V B 22/88
Die (möglicherweise) voneinander abweichenden Rechtsauffassungen sind dabei erkennbar oder mindestens doch in ohne weiteres nachvollziehbarer Weise gegenüberzustellen (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschluß vom 28. Juni 1989 II B 60/89, BFH/NV 1989, 804).
- BFH, 12.11.2004 - VII B 99/04
Tarifierung
Denn eine unrichtige Rechtsanwendung im Einzelfall stellt als solche keine Divergenz dar (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Januar 1990 V B 22/88, BFH/NV 1990, 717;… Senatsbeschluss vom 15. November 2001 VII B 85/01, BFH/NV 2002, 920, 921). - BFH, 22.01.1991 - V B 119/89
Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes des Finanzgerichts gegen …
Hiermit ist zwar den formellen Anforderungen aus § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO an die Bezeichnung der BFH-Entscheidung genügt, von der nach Ansicht des betreffenden Beschwerdeführers das Urteil abweicht (s. hierzu z. B. BFH-Beschluß vom 24. Januar 1990 V B 22/88, BFH/NV 1990, 717). - BFH, 06.08.1996 - X B 143/95
Grundstücksentnahme durch Vermietung?
Soweit der Kläger vorträgt, das Grundstück sei entgegen der Auffassung des FG hinsichtlich seines Wertes und der Höhe der damit erzielten Mieteinnahmen nicht zur Förderung des Betriebs geeignet gewesen, rügt er keine Abweichung von einem Rechtssatz, sondern macht geltend, das FG habe den Sachverhalt falsch gewürdigt (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 24. Januar 1990 V B 22/88, BFH/NV 1990, 717).
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