Rechtsprechung
| BVerwG, 04.02.1955 - V B 22.55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 19.08.1955 - III B 106.54
Rechtsmittel
Selbst wenn man daher mit dem Urteil des II. Senatsvom 5. November 1954 - BVerwG II C 176.53,- BVerwGE 1, 220 - "alle im Bezirk des Oberverwaltungsgerichts Berlin geltenden Rechtssätze, welche mit im Geltungsbereich des Grundgesetzes anwendbaren Rechtsvorschriften übereinstimmen," als revisibel im Sinne des § 56 Abs. 1 BVerwGG ansehen will, "vorausgesetzt, daß diese Rechtsvorschriften Bundesrecht sein würden, wenn Berlin ohne Einschränkungen zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehörte" (anderer Meinung anscheinend der V. Senat in den Beschlüssen vom 3. und4. Februar 1955 - BVerwG V B 15.55 und BVerwG V B 22.55 -), so kann - wegen der aufgezeigten Unterschiede - das Berliner Gesetz vom 30. November 1950 (VOBl. I S. 541) auf keinen Fall als Bundesrecht im Sinne des § 56 BVerwGG angesprochen werden.
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