Rechtsprechung
| BFH, 11.01.2001 - V B 223/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Einlegung der Beschwerde - Ordnungsgemäße Vertretung - Akteneinsicht - Rechtsmittel - Verwirklichung des Rechtsschutzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.03.1997 - VII R 121/96
Unzulässigkeit einer Revision mangels Zulassung durch das Finanzgericht oder …
Auszug aus BFH, 11.01.2001 - V B 223/00
Die von dem Beigeladenen beantragte Akteneinsicht war nicht zu gewähren, weil das Rechtsmittel unzulässig und die Einsichtnahme in die Akten daher unter keinem Gesichtspunkt geeignet ist, der Verwirklichung des Rechtsschutzes im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu dienen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. März 1997 VII R 121/96, BFH/NV 1997, 430, m.w.N.).
- FG Sachsen, 08.11.2023 - 8 K 682/23
Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Umsatzsteuererklärung
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sei geklärt, dass ein Verspätungszuschlag auch in Erstattungsfällen festgesetzt werden könne (z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IV R 63/00 und BFH-Beschlüsse vom 1. April 2004 V B 223/00 und vom 14. April 2011 V B 100/10).
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