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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1958 - V B 26.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1732
BVerwG, 11.07.1958 - V B 26.58 (https://dejure.org/1958,1732)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1958 - V B 26.58 (https://dejure.org/1958,1732)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1958 - V B 26.58 (https://dejure.org/1958,1732)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 26.58
    Nach dem grundsätzlichen Urteil des Gerichts vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56], 67/68 ) kommt es aber darauf an.
  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 26.58
    Diese Zielsetzung rückt den Fall des Klägers in die Nähe desjenigen Sachverhalts, über den das erkennende Gericht durch das grundsätzlicheUrteil vom 5. März 1958 - BVerwG V C 569.56 - dahin entschieden hat: "Wer im Inland aus politischen Gründen (z.B. im Rahmen des sogenannten automatischen Arrests) interniert worden ist, hat keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung als Kriegsgefangener." Wegen der Einzelheiten der Entscheidung wird auf das - dem Kläger mitgeteilte - Urteil selbst verwiesen.
  • BVerwG, 25.02.1959 - V B 277.58

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in seinen Beschlüssenvom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 26.58 und BVerwG V B 103.58 - ausgesprochen hat, besteht eine um so geringere Wahrscheinlichkeit dafür, daß ein Betroffener aus militärischen Sicherheitsgründen festgenommen worden ist, je später der Zeitpunkt der Festnahme nach dem der Kapitulation der deutschen Wehrmacht liegt.

    Dagegen ist die Besatzungspolitik vom Tage des Einmarsches der Besatzungsmächte an darauf gerichtet gewesen, in allen Fällen eine Untersuchung in die Wege zu leiten, in denen ihnen eine politische Überprüfung des Betroffenen geboten erschien(Beschlüsse vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 26.58 - undvom 28. Oktober 1958 - BVerwG V B 172.58 -), besonders also bei Amtsträgern der NSDAP.

  • BVerwG, 27.09.1960 - V B 70.60

    Rechtsmittel

    Denn die Politik der späteren Besatzungsmächte war sehen vom Tage des Einmarsches ihrer Truppen in Deutschland darauf gerichtet, alle Personen, die ihnen wegen ihrer Verbindungen zum nationalsozialistischen Regime verdächtig erschienen, festzunehmen, einer politischen Prüfung zu unterziehen und damit diejenigen Maßnahmen auszulösen, die als automatischer Arrest bezeichnet werden (vgl. Beschlüsse des beschließenden Senatsvom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 26.58 -, vom 28. Oktober 1958 - BVerwG V B 172.58 -, vom 9. Juli 1959 - BVerwG V B 73.59 - undvom 16. Juli 1959 - BVerwG V B 80.59 -).
  • BVerwG, 14.03.1962 - V B 67.61

    Rechtsmittel

    Vielmehr läßt bereits der späte Zeitpunkt der erneuten Festnahme des Ehemanns der Klägerin im April 1947 erkennen, daß die Amerikaner damit nicht etwa einen bisher noch nicht ordnungsmäßig entlassenen Kriegsgefangenen erneut in Gewahrsam nehmen wollten, sondern daß für sie andere Gründe maßgebend waren (vgl. u.a.Entscheidungen vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 26.58 und BVerwG V B 103.58 - undvom 27. April 1960 - BVerwG V C 262.58 -).
  • BVerwG, 09.07.1959 - V B 73.59

    Rechtsmittel

    Im Zusammenhang mit dieser Besetzung ist die Politik der Besatzungsmächte vom Tage des Einmarsches an darauf gerichtet gewesen, alle die Fälle einer Untersuchung und gegebenenfalls Bestrafung zuzuführen, in denen der Verdacht eines Kriegsverbrechens bestand(Beschlüsse vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 26.58 - undvom 28. Oktober 1958 - BVerwG V B 172.58 -).
  • BVerwG, 16.07.1959 - V B 80.59

    Rechtsmittel

    Es entspricht ferner der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist damit als geklärt anzusehen, daß § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG keine Anwendung findet auf solche Zivilpersonen, die von einer Besatzungsmacht oder mit deren Einverständnis aus politischen Gründen oder unter der Beschuldigung, Unrechtshandlungen begangen zu haben, festgenommen worden sind (vgl. besonders Urteile vom 8. Juli 1957 - BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56] -, 5. März 1958 - BVerwGE 6, 232 -, 6. August 1958 - MDR 1958 S. 870 (nur Leitsatz) - sowieBeschlüsse vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 26.58 - und28. Oktober 1958 - BVerwG V B 172.58 -).
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