Rechtsprechung
| BFH, 26.05.1988 - V B 27/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verknüpfung des vorläufigen Rechtsschutzes mit einer Sicherheitsleistung - Anforderungen an die Bezeichnung des Leistungsgegenstandes im Abrechnungspapier
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.05.1988 - V B 26/86
Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der …
Auszug aus BFH, 26.05.1988 - V B 27/86
Zur Begründung machte sie geltend, Arbeitskräfte nicht verliehen zu haben, und verwies auf das Vorbringen der GmbH in deren außergerichtlichem Rechtsbehelfsverfahren und finanzgerichtlichem Aussetzungsverfahren; wegen des FG-Beschlusses im Aussetzungsverfahren sind Beschwerden beim erkennenden Senat anhängig (V B 26/86), über die heute entschieden worden ist.Zur Begründung hat sie durch Vorlage einer Kopie der Beschwerdebegründungsschrift aus dem Parallelverfahren V B 26/86 geltend gemacht, das FA vollstrecke den umstrittenen USt-Anspruch; denn die vom FG angeordnete Sicherheitsleistung könne nicht erbracht werden.
- BFH, 22.12.1969 - V B 115/69
Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer …
Auszug aus BFH, 26.05.1988 - V B 27/86
Durch die Verknüpfung mit einer Sicherheitsleistung sollen Steuerausfälle bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang vermieden werden (vgl. BFH-Beschluß vom 22. Dezember 1969 V B 115-116/69, BFHE 97, 240, BStBl II 1970, 127).Andererseits entfällt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen, wenn mit Gewißheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozeßausgang zu erwarten ist (vgl. Beschluß in BFHE 97, 240, BStBl II 1970, 127).
- BFH, 24.09.1987 - V R 50/85
Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den …
Auszug aus BFH, 26.05.1988 - V B 27/86
Der erkennende Senat hat mit seinen zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 24. September 1987 V R 50/85, BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688 und VR 125/86, BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694 entschieden, der Vorsteuerabzug setze bezüglich der Bezeichnung des Leistungsgegenstandes im Abrechnungspapier nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 voraus, daß Angaben tatsächlicher Art enthalten sein müßten, welche - ggf. unter Heranziehung weiterer Erkenntnismittel - die Identifizierung der Leistung ermöglichen, über welche abgerechnet worden ist.
- BFH, 14.02.1984 - VIII B 112/83
Aussetzung der Vollziehung - Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids - …
Auszug aus BFH, 26.05.1988 - V B 27/86
Die Voraussetzungen dafür, daß die Anordnung einer Sicherheitsleistung schon deswegen nicht in Betracht kommt, weil nicht nur ein rechtlich schwieriger Fall vorliegt, sondern auch die Finanzbehörde den Besteuerungssachverhalt nicht geschlossen dargestellt und nicht schlüssig begründet hat und überdies die Sachverhaltsdarstellung unvollständig, widersprüchlich und so ungeordnet ist, daß die rechtliche Subsumtion Schwierigkeiten bereitet (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Februar 1984 VIII B 112/83, BFHE 140, 153, BStBl II 1984, 443), liegen hier nicht vor. - BFH, 24.09.1987 - V R 125/86
Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den …
Auszug aus BFH, 26.05.1988 - V B 27/86
Der erkennende Senat hat mit seinen zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 24. September 1987 V R 50/85, BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688 und VR 125/86, BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694 entschieden, der Vorsteuerabzug setze bezüglich der Bezeichnung des Leistungsgegenstandes im Abrechnungspapier nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 voraus, daß Angaben tatsächlicher Art enthalten sein müßten, welche - ggf. unter Heranziehung weiterer Erkenntnismittel - die Identifizierung der Leistung ermöglichen, über welche abgerechnet worden ist. - BFH, 24.04.1986 - V R 138/78
Vorsteuerabzug, wenn in der Rechnung die Angaben über die Menge und …
Auszug aus BFH, 26.05.1988 - V B 27/86
Im übrigen sei die Beschwerde im vollen Umfang begründet, da sich mittlerweile der BFH der Meinung der Finanzgerichte angeschlossen habe, die selbst bei unzutreffender Bezeichnung des Leistungsgegenstandes den Vorsteuerabzug gewährten (BFH-Urteil vom 24. April 1986 V R 138/78, BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581).
- BFH, 29.11.1995 - X B 328/94
Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten …
Durch die Verknüpfung mit einer Sicherheitsleistung sollen Steuerausfälle bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang vermieden werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1969 V B 115-116/69, BFHE 97, 240, BStBl II 1970, 127; vom 26. Mai 1988 V B 27/86, BFH/NV 1989, 329). - FG Hessen, 29.04.2005 - 3 V 517/04
Rechtzeitige Antragstellung auf Akteneinsicht - Aussetzung der Vollziehung gegen …
Anders verhält es sich jedoch, wenn der - vom Steuerpflichtigen darzulegende - Sachverhalt bisher im Unklaren geblieben ist und deshalb der Ausgang des Hauptsacheverfahrens - trotz ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Steuerbescheids - nicht vorhergesagt werden kann (hier: zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs; vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.05.1988 V B 27/86 und V B 26/86, BFH/NV 1989, 329 und 403). - FG Niedersachsen, 07.10.2002 - 13 V 269/02
Steuerpflicht von Zinsen aus Anlagen bei der türkischen Zentralbank
Die Sicherheitsleistung soll Steuerausfälle nach einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Prozessausgang vermeiden (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1969 V B 115-116/69, BStBl II 1970, 127; BFH-Beschluss vom 26. Mai 1988 V B 27/86, BFH/NV 1989, 329).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".