Rechtsprechung
| BVerwG, 28.09.1959 - V B 298.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1958 - III A 401/55
- BVerwG, 28.09.1959 - V B 298.58
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
Auszug aus BVerwG, 28.09.1959 - V B 298.58
Aus den Ausführungen desUrteils des erkennenden Senats vom 7. Juni 1958 (BVerwG V C 272.57), welches das Berufungsgericht zitiert hat, ist aber zu entnehmen, daß der Senat jedenfalls für zu Unrecht empfangene Entschädigungen auch Zinsansprüche zuerkennen würde. - BVerwG, 28.05.1957 - IV C 237.56
Erhebung einer Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten der Länder der …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1959 - V B 298.58
Der Hinweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl. 1957, 646), wonach ein Verwaltungsakt, der ohne oder mit unrichtiger Rechtsmittelbelehrung erlassen worden ist, spätestens nach zwei Jahren unanfechtbar wird, geht fehl; der Eintritt der formellen Rechtskraft eines Verwaltungsaktes hat mit der Verjährung einer Erstattungsforderung nichts zu tun und läßt deshalb auch keine Vergleiche zu.
- BVerwG, 22.01.1964 - V C 5.63
Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen - Selbständige Bedeutung …
Sie ist im Verhältnis zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts über den Widerruf rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte eine Ausnahmevorschrift (Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG V C 57.61 -) und daher nicht auf die sich aus der FTA Nr. 111 ergebenden Entschädigungsfälle zu übertragen (vgl. auch den vom Berufungsgericht zitierten Beschluß des V. Senats vom 28. September 1959 - BVerwG V B 298.58 -).
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