Rechtsprechung
| BFH, 18.07.2000 - V B 35/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
GmbH - Zentrale Entsorgungsanlage - Fördermittel - Entgelt - Umsatzsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Abgrenzung von sog. echten/unechten Zuschüssen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BFH, 13.11.1997 - V R 11/97
Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage
Auszug aus BFH, 18.07.2000 - V B 35/00
Die Grundsätze über die Abgrenzung von sog. echten und unechten Zuschüssen sind geklärt (…z.B. Urteile des BFH vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240; vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, Umsatzsteuer-Rundschau 1999, 450; vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169). - BFH, 22.07.1999 - V R 74/98
Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein
Auszug aus BFH, 18.07.2000 - V B 35/00
Die Grundsätze über die Abgrenzung von sog. echten und unechten Zuschüssen sind geklärt (z.B. Urteile des BFH vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240; vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, Umsatzsteuer-Rundschau 1999, 450; vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169). - BFH, 15.10.1998 - V R 51/96
Leistungsaustausch; Zahlungen an eine Forschungseinrichtung
Auszug aus BFH, 18.07.2000 - V B 35/00
Die Grundsätze über die Abgrenzung von sog. echten und unechten Zuschüssen sind geklärt (…z.B. Urteile des BFH vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240; vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, Umsatzsteuer-Rundschau 1999, 450; vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169). - BFH, 17.02.1993 - II B 118/92
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 18.07.2000 - V B 35/00
Dazu muss er erläutern, welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über die nicht nur an den Besonderheiten des Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 17. Februar 1993 II B 118/92, BFH/NV 1994, 123).
- BFH, 11.03.2005 - V B 117/04
USt: Zuschüsse zum Bau einer Tiefgarage
Dazu muss er erläutern, welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über die nicht nur an den Besonderheiten des Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat (BFH-Beschluss vom 18. Juli 2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71, m.w.N.).Die Grundsätze über die Abgrenzung von sog. echten und unechten Zuschüssen sind geklärt (vgl. die Nachweise in BFH/NV 2001, 71).
- BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09
Zuschusszahlungen an kommunale Abwasserbeseitigungs-GmbH als Entgelt
Insbesondere bedarf es der Erläuterung, dass sich die Bedeutung der Rechtssache nicht in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls erschöpft, sondern eine Vielzahl gleichartiger Fälle betrifft und einer Verallgemeinerung zugänglich ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, und vom 18. Juli 2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71). - FG Sachsen, 08.06.2006 - 3 K 2006/03
Zuschüsse der Stadt an einen eingetragenen Verein für die Vorbereitung und …
Bejaht wurde der erforderliche Leistungsaustausch bei Zuschüssen der öffentlichen Hand für die Übernahme der Tierkörperbeseitigung auf ihrem Gebiet durch eine Firma (…Urteil vom 4. Juni 1992, BFH/NV 1993, 276), für die Errichtung eines Parkhauses, durch das auch für die Allgemeinheit Parkplätze entstanden (Urteil vom 13. November 1997, V R 11/97, BStBl II 1998, 169 ), bei der Weiterreichung von Fördermitteln einer Kommune an eine Firma, die eine Deponie auf dem Gebiet der Kommune betrieb (Urteil vom 18. Juli 2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71 ), für die Errichtung einer Entsorgungsanlage auf dem Gebiet der zur Entsorgung verpflichteten Kommune (…Urteil vom 21. Juli 2000 V B 57/00, BFH/NV 2001, 212 ) und bei der Bezuschussung für den Bau einer Kläranlage durch die örtlich hierfür zuständige Gemeinde (Urteil vom 20. Dezember 2001, V R 81/99, BStBl II 2003, 213 ).
- BFH, 11.11.2005 - V B 45/04
Grundsätzliche Bedeutung; Darlegung von Zulassungsgründen
b) Außerdem sind die Grundsätze über die Abgrenzung von sog. echten und unechten Zuschüssen geklärt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71, mit Nachweisen). - BFH, 07.07.2006 - V B 113/05
Zweiter Rechtsgang
Dazu muss er erläutern, welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über die nicht nur an den Besonderheiten des Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71;… vom 11. März 2005 V B 117/04, BFH/NV 2005, 1162). - BFH, 21.09.2005 - V B 160/04
Zuschuss der öffentlichen Hand für Konferenzzentrum
Das FG ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu; die Abgrenzung zwischen echtem und unechtem Zuschuss sei geklärt (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 18. Juli 2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71). - FG Hessen, 09.05.2006 - 6 K 2462/01
Bau einer "Park-and-Ride"-Anlage einer Gemeinde als umsatzsteuerbare Leistung an …
Rn. 26 4. Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Abgrenzung von "unechten zu echten" Zuschüssen geklärt erscheint (BFH-Beschluss vom 18.07.2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71).
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