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Rechtsprechung
   BFH, 02.07.1992 - V B 41/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,16040
BFH, 02.07.1992 - V B 41/92 (https://dejure.org/1992,16040)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1992 - V B 41/92 (https://dejure.org/1992,16040)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1992 - V B 41/92 (https://dejure.org/1992,16040)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 24.09.2004 - V B 177/02

    USt - Überlassung einer Zahnarztpraxiseinrichtung

    Da im Hinblick auf die zweite alternative Entscheidungsbegründung ein Verfahrensfehler nicht gerügt wird und diese weitere Begründung den materiellen Inhalt des Urteils aus der für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Sicht des FG ebenfalls trägt, kann der Senat nicht erkennen, dass das FG ohne Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juli 1992 V B 41/92, BFH/NV 1993, 37).
  • BFH, 08.04.2005 - V B 116/03

    Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der …

    Da die Klägerin im Hinblick auf die zweite Entscheidungsbegründung --wie unter b) dargestellt-- Verfahrensfehler nicht mit Erfolg geltend gemacht hat und diese weitere Begründung den materiellen Inhalt des Urteils aus der für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Sicht des FG ebenfalls alleine trägt, kann der Senat nicht erkennen, dass das FG ohne diesen zugunsten der Klägerin als vorliegend unterstellten Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juli 1992 V B 41/92, BFH/NV 1993, 37).
  • BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05

    NZB: Ablehnung von Beweisanträgen

    Hat aber das FG seine Entscheidung --wie im Streitfall-- alternativ auf zwei Begründungen gestützt, kann die angefochtene Entscheidung nur dann auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen, wenn dieser beide Begründungen betrifft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 1992 V B 41/92, BFH/NV 1993, 37;… vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102).
  • BFH, 08.04.2005 - V B 117/03

    Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der …

    Da die Klägerin im Hinblick auf die zweite Entscheidungsbegründung --wie unter b) dargestellt-- Verfahrensfehler nicht mit Erfolg geltend gemacht hat und diese weitere Begründung den materiellen Inhalt des Urteils aus der für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Sicht des FG ebenfalls alleine trägt, kann der Senat nicht erkennen, dass das FG ohne diesen zugunsten der Klägerin als vorliegend unterstellten Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juli 1992 V B 41/92, BFH/NV 1993, 37).
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