Rechtsprechung
| BFH, 26.05.1988 - V B 43/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,19415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Ablehnung einesAntrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 07.08.1984 - VII B 27/84
Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Beendigung der Instanz - …
Auszug aus BFH, 26.05.1988 - V B 43/88
Die nach Beendigung der Instanz eingelegte Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf PKH ist zulässig, weil dem Antragsteller eine frühere Einlegung nicht möglich war (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. August 1984 VII B 27/84, BFHE 141, 494, BStBl II 1984, 838); sie ist aber unbegründet.Eine rückwirkende Bewilligung von PKH für das Klageverfahren scheidet danach aus (vgl. BFHE 141, 494, BStBl II 1984, 838).
- GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83
Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels
Auszug aus BFH, 26.05.1988 - V B 43/88
Dadurch, d.h. mit der Zustellung der die Rechtsmittel verwerfenden Beschlüsse (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24. Oktober 1983 GmS-OGB 1/83, BGHZ 88, 353, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 225;… BFH-Beschluß vom 26. November 1986 VIII R 295/81, BFH/NV 1987, 108;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Anm. 73), steht zwischen den Beteiligten des Klageverfahrens rechtskräftig fest (§ 110 FGO), daß ein Anspruch des Antragstellers gegen das FA auf Verpflichtung zum Erlaß der erwähnten Säumniszuschläge nicht besteht. - BFH, 26.05.1988 - V B 42/88
Frist bei einer Nichtzulassungsbeschwerde und Widereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BFH, 26.05.1988 - V B 43/88
Die gleichwohl eingelegte Revision (V R 26/88) und die Nichtzulassungsbeschwerde (V B 42/88) des Antragstellers hat der Senat durch Beschlüsse vom heutigen Tage verworfen. - BFH, 26.11.1986 - VIII R 295/81
Rechtskraft der Verwerfungsentscheidung im Verhältnis zur Rechtskraft des Urteils
Auszug aus BFH, 26.05.1988 - V B 43/88
Dadurch, d.h. mit der Zustellung der die Rechtsmittel verwerfenden Beschlüsse (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24. Oktober 1983 GmS-OGB 1/83, BGHZ 88, 353, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 225; BFH-Beschluß vom 26. November 1986 VIII R 295/81, BFH/NV 1987, 108;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Anm. 73), steht zwischen den Beteiligten des Klageverfahrens rechtskräftig fest (§ 110 FGO), daß ein Anspruch des Antragstellers gegen das FA auf Verpflichtung zum Erlaß der erwähnten Säumniszuschläge nicht besteht.
- BFH, 29.01.1997 - XI B 199/96
Vertretungspflicht von Beteiligten bei Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
Diese Verfahrenslage schließt eine rückwirkende Bewilligung von PKH für dieses Klageverfahren aus (BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1988 V B 43/88, BFH/NV 1988, 729;… vom 7. Juli 1988 IX B 167/87, BFH/NV 1989, 318;… vom 13. Juni 1989 VII B 167/88, BFH/NV 1990, 259;… vom 20. September 1991 III B 44/90, BFH/NV 1992, 407).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.