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| BVerwG, 25.06.1957 - V B 444.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.09.1954 - IV C 19.54
Auszug aus BVerwG, 25.06.1957 - V B 444.56
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Begriff der unverschuldeten Verzögerung - soweit er hier von Bedeutung ist - bereits geklärt (Urteile vom 20. Januar 1954 [NJW 1954 S. 770], vom 24. September 1954 [BVerwGE 1, 193] undvom 19. November 1954 - BVerwG IV C 036.54 -) und ausgeführt, als Zeit unverschuldeter Verzögerung sei die Zeit anzusehen, in der es dem Heimkehrer nach seiner Entlassung aus zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sei, im Bundesgebiet Aufenthalt zu nehmen.Insofern liegt der Fall anders als der in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1954 (BVerwGE 1, 193) erörterte.
- BVerwG, 19.11.1954 - IV C 036.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1957 - V B 444.56
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Begriff der unverschuldeten Verzögerung - soweit er hier von Bedeutung ist - bereits geklärt (Urteile vom 20. Januar 1954 [NJW 1954 S. 770], vom 24. September 1954 [BVerwGE 1, 193] undvom 19. November 1954 - BVerwG IV C 036.54 -) und ausgeführt, als Zeit unverschuldeter Verzögerung sei die Zeit anzusehen, in der es dem Heimkehrer nach seiner Entlassung aus zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sei, im Bundesgebiet Aufenthalt zu nehmen.
- BVerwG, 15.11.1960 - V B 75.60
Rechtsmittel
Daß das Fehlen einer Möglichkeit, im Bundesgebiet Wohnung und Arbeit zu finden, nicht den Tatbestand der unverschuldeten Verzögerung der Rückkehr im Sinne des § 1 Abs. 6 HkG erfüllt, hat der beschließende Senat bereits entschieden (vgl.Beschluß vom 25. Juni 1957 - BVerwG V B 444.56 -). - BVerwG, 04.05.1961 - V B 134.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher …
Daß wirtschaftliche Sorgen oder Wohnungsschwierigkeiten in der Regel keine Gründe sind, die billigerweise die Verzögerung der Rückkehr rechtfertigen, hat der erkennende Senat bereits entschieden (Beschlüsse vom 25. Juni 1957 - BVerwG V B 444.56 - und vom 2. August 1960 - BVerwG V B 50.60 -).
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