Rechtsprechung
| BFH, 04.09.1992 - V B 45/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.01.1980 - VI R 11/79
Einreichen der Vollmacht - Fristversäumnis - Unzulässigkeit der Klage - …
Auszug aus BFH, 04.09.1992 - V B 45/92
Weder hat die Klägerin konkret dargelegt, daß es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handelt (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 23/85, unter 1., BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605 m.w.N.), noch ist die Rechtsfrage klärungsbedürftig, da nach gefestigter Rechtsprechung des BFH der die Unzulässigkeit einer Klage bewirkende Mangel der fehlenden Vollmacht nicht durch Nachreichung der Vollmacht geheilt werden kann, wenn eine für das Einreichen der Vollmacht nach Art. 3 § 1 VGFGEntlG mit ausschließender Wirkung gesetzte Frist versäumt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 11.Januar 1980 VI R 11/79, unter 2., BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229).Es liegt jedoch kein Verfahrensmangel vor, da der Prozeßbevollmächtigte nachträglich legitimiert wurde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229, unter 3.).
- BFH, 23.01.1985 - I R 292/81
Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer …
Auszug aus BFH, 04.09.1992 - V B 45/92
Das entsprechende Erfordernis ergibt sich aus der Überlegung, daß derjenige, der nichts hätte vortragen können, sich nicht auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs berufen kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417, unter II.A Nr. 2;… BFH-Beschluß vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397). - BFH, 27.06.1985 - I B 23/85
Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 04.09.1992 - V B 45/92
Weder hat die Klägerin konkret dargelegt, daß es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handelt (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 23/85, unter 1., BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605 m.w.N.), noch ist die Rechtsfrage klärungsbedürftig, da nach gefestigter Rechtsprechung des BFH der die Unzulässigkeit einer Klage bewirkende Mangel der fehlenden Vollmacht nicht durch Nachreichung der Vollmacht geheilt werden kann, wenn eine für das Einreichen der Vollmacht nach Art. 3 § 1 VGFGEntlG mit ausschließender Wirkung gesetzte Frist versäumt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 11.Januar 1980 VI R 11/79, unter 2., BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229). - BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
Auszug aus BFH, 04.09.1992 - V B 45/92
Das entsprechende Erfordernis ergibt sich aus der Überlegung, daß derjenige, der nichts hätte vortragen können, sich nicht auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs berufen kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417, unter II.A Nr. 2; BFH-Beschluß vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
- BFH, 05.08.2002 - II B 60/01
Ausschlussfrist zur Vorlage der Prozessvollmacht; Unterbevollmächtigung
Die Ausschlussfrist ist im Regelfall gegenüber dem Vertreter zu setzen, der ohne Vollmachtsvorlage für den Vertretenen bei Gericht aufgetreten ist (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229; vom 4. September 1992 V B 45/92, BFH/NV 1993, 320, …und vom 17. Juni 1993 VI S 3/93, BFH/NV 1993, 618), bei einer Unterbevollmächtigung ist die Aufforderung an den Unterbevollmächtigten zu richten (…Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 62 FGO Rdnr. 118;… Koch, a.a.O., § 62 Rdnr. 67). - BFH, 17.06.1993 - VI S 3/93
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg
Wie der BFH entschieden hat, ist die Ausschlußfrist im Regelfalle gegenüber dem Vertreter zu setzen, der ohne Vollmachtsvorlage für den Vertretenen bei Gericht aufgetreten ist (BFH-Urteil vom 11.Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229 unter 3.; BFH-Beschluß vom 4. September 1992 V B 45/92, BFH/NV 1993, 320).
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