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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.10.1957 - V B 47.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1386
BVerwG, 07.10.1957 - V B 47.57 (https://dejure.org/1957,1386)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1957 - V B 47.57 (https://dejure.org/1957,1386)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1957 - V B 47.57 (https://dejure.org/1957,1386)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.04.1956 - IV C 040.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1957 - V B 47.57
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195, Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -) ist eine Zwangslage im Sinne dieser Vorschrift schon gegeben, wenn die Lage sich auf den Antragsteller in irgendwie bedrohlicher Weise bereits zugespitzt hat, wenn er infolgedessen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder ein gleichwertiges Rechtsgut irrtümlich annimmt und wenn auch ein besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone in der Lage des Antragstellers sich zur Flucht veranlaßt gesehen haben würde.

    Wenn das Berufungsgericht die besonderen Verhältnisse der Klägerin, besonders ihren Gesundheitszustand, in Betracht gezogen hat, so steht dies im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil des IV. Senatsvom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -) und ergibt weder eine noch zu klärende grundsätzliche Rechtsfrage noch eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

  • BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
    Auszug aus BVerwG, 07.10.1957 - V B 47.57
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195, Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -) ist eine Zwangslage im Sinne dieser Vorschrift schon gegeben, wenn die Lage sich auf den Antragsteller in irgendwie bedrohlicher Weise bereits zugespitzt hat, wenn er infolgedessen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder ein gleichwertiges Rechtsgut irrtümlich annimmt und wenn auch ein besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone in der Lage des Antragstellers sich zur Flucht veranlaßt gesehen haben würde.
  • BVerwG, 17.11.1959 - VIII B 24.59

    Rechtsmittel

    Die besonderen persönlichen Erfahrungen und der körperliche und seelische Zustand des Flüchtlings können zwar unter Umständen seinen Irrtum auch dann entschuldigen, wenn ein besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone unter gleichen äußeren Verhältnissen nicht die Flucht, ergriffen hätte (vgl. die Beschlüsse vom 7. und 29. Oktober und vom 20. Dezember 1957 - BVerwG V B 47.57, BVerwG V B 90.57 und BVerwG V B 149.57 - sowie die Urteile vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 -, Der Fachberater 1958, 222, …und vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, a.a.O.); der "für einen, noch nicht absehbaren Zeitpunkt" befürchtete Eintritt eines schweren Nachteils für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit ist jedoch, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, noch keine "unmittelbare" Gefahr.
  • BVerwG, 20.12.1957 - V B 149.57

    Rechtsmittel

    Daß das Berufungsgericht die besonderen Verhältnisse der Klägerin, besonders ihren Gesundheitszustand in Betracht gezogen hat, steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (vgl. Urteile des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1956 - BVerwG IV.C 040.55 -, des V. Senatsvom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - sowie Beschlüsse des IV. Senatsvom 26. März 1956 - BVerwG IV B 018.55 - und des V. Senatsvom 7. Oktober 1957 - BVerwG V B 47.57 -) Es kommt infolgedessen auch nicht darauf an, ob der Verwaltungsgerichtshof Stuttgart in den von dem Beklagten zitierten Entscheidungen vom 26. Mai 1955 und vom 27. Oktober 1955 eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, da die Zulassung der Revision nach § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG nur dann zu erfolgen hat, wenn die Rechtsfrage, hinsichtlich deren die abweichenden Entscheidungen vorliegen, vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden ist oder wenn es sich um eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts handelt.
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