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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60, V CB 6.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,19
BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60, V CB 6.60 (https://dejure.org/1960,19)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1960 - V B 5.60, V CB 6.60 (https://dejure.org/1960,19)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1960 - V B 5.60, V CB 6.60 (https://dejure.org/1960,19)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung eines militärischen Befehlshabers für Zwecke der Wehrmacht angeforderten und bereitgestellten Krankenschwester in Ostpreußen bei der Besetzung von Königsberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1587
  • DVBl 1960, 865
  • DÖV 1961, 716
 
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Wird zitiert von ... (290)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
    Auszug aus BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
    Die Gefangenschaft eines echten Kriegsgefangenen endet - abgesehen vom Fall der geglückten Flucht - nur mit der Freilassung und Heimschaffung (vgl. u.a. Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [DÖV 1958 S. 473 = NJW 1958 S. 275] und vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223 [BVerwG 03.03.1958 - V C 256/57]]).

    Denn eine Änderung des Festhaltegrundes gegenüber dem ursprünglichen Grund der Festnahme beendet die Kriegsgefangenschaft nicht (vgl. die bereits erwähnten Urteile vom 13. November 1957 und vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223]).

  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
    Die erneute Freiheitsbeschränkung, der diese Zivilpersonen unterlagen, steht nicht mehr im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ereignis der militärischen Kriegführung, sondern ist eine aus der Besatzungspolitik sich ergebende Kriegsfolge (vgl. besonders Urteil vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237 [BVerwG 05.03.1958 - V C 584/56]]).
  • BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56

    Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
    Insbesondere kommt es für die Fortdauer einer echten Kriegsgefangenschaft - wie die unterschiedliche Fassung des § 2 Abs. 1 gegenüber § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a KgfEG eindeutig ergibt - nicht darauf an, ob der Gewahrsam auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung oder in einer aufgelockerten Form erfolgt (vgl. u.a. das oben erwähnte Urteil vom 13. November 1957 sowie das Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 - [BVerwGE 8, 98 = NJW 1959 S. 784]).
  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
    Die Gefangenschaft eines echten Kriegsgefangenen endet - abgesehen vom Fall der geglückten Flucht - nur mit der Freilassung und Heimschaffung (vgl. u.a. Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [DÖV 1958 S. 473 = NJW 1958 S. 275] und vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223 [BVerwG 03.03.1958 - V C 256/57]]).
  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
    Ob der Festhaltegrund sich später änderte ..., ist unerheblich; denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts kommt es für die Beurteilung der Rechtsstellung eines Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangennahme, nicht auf den Grund des Gefangenhaltens an (BVerwGE 5, 186 [BVerwG 08.07.1957 - V C 305/56]).
  • BVerwG, 12.11.1958 - V C 510.56

    Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Begriff eines Kriegsgefangenen

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
    Bei einer Unterbrechung des Gewahrsams kommt dem ursprünglichen Festhaltungsgrund jedoch keine Bedeutung mehr zu (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 12. November 1958 - BVerwG V C 510.56 -).
  • BVerwG, 03.03.1958 - V C 129.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
    Freigelassen ist ein echter Kriegsgefangener erst, wenn er dahin gehen kann, wohin er will, wobei bloße Ausreiseschwierigkeiten keine Freiheitsbeschränkungen darstellen (vgl. Urteil vom 3. März 1958 - BVerwG V C 129.57 -).
  • BVerwG, 12.11.1958 - V C 523.56

    Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Begriff des Kriegsgefangenen

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
    Insbesondere gilt dies für die Überführung eines echten Kriegsgefangenen in ein Arbeitsverhältnis, wenn sich damit die äußeren Lebensbedingungen, der Zustand der Unfreiheit, nicht ändern (vgl. das erwähnte Urteil vom 13. November 1957 und das Urteil vom 12. November 1958 - BVerwG V C 523.56 -).
  • BVerwG, 08.10.1958 - V C 627.56

    Antrag einer Küchenhelferin einer Wehrmachtskaserne auf Gewährung von …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
    Im vorstehenden Sinne hat der beschließende Senat in einem Falle, in dem eine notdienstverpflichtete Küchenhelferin in einem Wehrmachtslazarett in D. im Mai 1945 festgehalten worden ist, folgendes ausgeführt (Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -): "Es muß auch angenommen werden, daß die Klägerin wegen dieses Dienstes von den dänischen Behörden festgehalten worden ist.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Dabei genügt es nicht, daß die Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat; diese Voraussetzung ist vielmehr nur dann erfüllt, wenn die Rechtssache eine höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher, das heißt allgemeiner Bedeutung aufwirft (vgl. den Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60/V CB 6.60 -, NJW 1960 S. 1587).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85

    Auf Verdacht erhobene Rüge zur Besetzung des Gerichts - Pflicht zur Bescheidung …

    Daß einer Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt, verleiht dem Rechtsstreit danach keinen grundsätzlichen Charakter (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 1969 - BVerwG 7 B 115.68 - <DVBl. 1970, 901 und vom 21. Mai 1960> - BVerwG 5 B 5.60 - ).
  • BVerwG, 21.07.1969 - II B 1.69

    Rüge von Verfahrensmängeln in einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die …

    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur, wenn zu erwarten ist, daß die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angestrebte Revisionsentscheidung eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage der Klärung zuführen würde (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1 und Nr. 16]; BVerwGE 13, 90 [91/92]).

    Es erscheint schon zweifelhaft, ob die Beschwerde mit ihrem Vorbringen, der Rechtsstreit sei nicht nur für den Kläger wichtig, sondern er habe grundsätzliche Bedeutung, weil für die Polizeivollzugsbeamten im Hinblick auf die in diesem Rechtsstreit angeschnittenen Sach- und Rechtsfragen Rechtsklarheit letztlich noch nicht bestehe, sowie mit dem bloßen Hinweis auf die in der Beschwerdebegründung in diesem Zusammenhang erwähnten Rechtsvorschriften die Zulassungsvoraussetzung des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ordnungsgemäß im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [a.a.O.] …und vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 18]).

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