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Rechtsprechung
   BFH, 05.05.1989 - V B 49, 50/88, V B 49/88, V B 50/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6340
BFH, 05.05.1989 - V B 49, 50/88, V B 49/88, V B 50/88 (https://dejure.org/1989,6340)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1989 - V B 49, 50/88, V B 49/88, V B 50/88 (https://dejure.org/1989,6340)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1989 - V B 49, 50/88, V B 49/88, V B 50/88 (https://dejure.org/1989,6340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von Tatsachenfeststellungen aus einem Strafverfahren, an dem der Kläger des finanzgerichtlichen Verfahrens nicht beteiligt war durch ein Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …

    Auszug aus BFH, 05.05.1989 - V B 49/88
    Die grundsätzliche Bedeutung der weiter aufgeworfenen Rechtsfrage, ob es für die Übernahme strafgerichtlicher Tatsachenfeststellungen als Grundlage finanzgerichtlicher Entscheidungen genüge, wenn ein im Strafverfahren Verurteilter die Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen vor dem FG gegen den Widerspruch des am Strafverfahren nicht beteiligten Klägers bestätige, hat der Kläger nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechend dargelegt (zu den Anforderungen vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 151, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 26.04.1988 - VII R 124/85

    Bank als weiterer Einfuhrumsatzsteuerschuldner

    Auszug aus BFH, 05.05.1989 - V B 49/88
    Der Bundesfinanzhof - BFH - (Urteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463) hat erkannt, daß das FG an der Berücksichtigung der Feststellungen eines Strafurteils nicht dadurch gehindert ist, daß der betroffene Beteiligte des finanzgerichtlichen Verfahrens am Strafverfahren nicht beteiligt war.
  • BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74

    Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 05.05.1989 - V B 49/88
    Das FG braucht rechtsunerhebliche Tatsachen nicht aufzuklären (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1967 VI 379/65, BFHE 90, 485, BStBl II 1968, 145) und ist nur bei substantiierten Einwendungen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Januar 1978 II R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311) gegen Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils verpflichtet, Beweisanträgen stattzugeben.
  • BFH, 25.03.1983 - III R 64/82

    Unterschrift - Revisionsschrift - Schriftbild

    Auszug aus BFH, 05.05.1989 - V B 49/88
    Die grundsätzliche Bedeutung der weiter aufgeworfenen Rechtsfrage, ob es für die Übernahme strafgerichtlicher Tatsachenfeststellungen als Grundlage finanzgerichtlicher Entscheidungen genüge, wenn ein im Strafverfahren Verurteilter die Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen vor dem FG gegen den Widerspruch des am Strafverfahren nicht beteiligten Klägers bestätige, hat der Kläger nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechend dargelegt (zu den Anforderungen vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 151, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 01.12.1967 - VI 379/65

    Kapitalgesellschaft - Gesellschaftskapital - Kapitalherabsetzung - Private …

    Auszug aus BFH, 05.05.1989 - V B 49/88
    Das FG braucht rechtsunerhebliche Tatsachen nicht aufzuklären (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1967 VI 379/65, BFHE 90, 485, BStBl II 1968, 145) und ist nur bei substantiierten Einwendungen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Januar 1978 II R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311) gegen Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils verpflichtet, Beweisanträgen stattzugeben.
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