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| BFH, 24.07.1995 - V B 57/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Geltung des Vertretungszwangs für Beschwerden gegen Beschlüsse des Finanzgerichts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.11.1975 - VI B 132/75
Vertretungszwang vor BFH - Geltung für Beschwerden gegen Beschlüsse - Abweisung …
Auszug aus BFH, 24.07.1995 - V B 57/95
Der Vertretungszwang vor dem BFH nach dem BFHEntlG gilt auch für Beschwerden gegen Beschlüsse des Finanzgerichts, mit denen Anträge auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe abgewiesen worden sind (vgl. Beschlüsse des BFH vom 28. November 1975 VI B 130--132/75, BFHE 117, 223, BStBl II 1976, 62, …und vom 25. März 1986 VIII B 25/86, BFH/NV 1988, 384). - BFH, 25.03.1986 - VIII B 25/86
Auszug aus BFH, 24.07.1995 - V B 57/95
Der Vertretungszwang vor dem BFH nach dem BFHEntlG gilt auch für Beschwerden gegen Beschlüsse des Finanzgerichts, mit denen Anträge auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe abgewiesen worden sind (vgl. Beschlüsse des BFH vom 28. November 1975 VI B 130--132/75, BFHE 117, 223, BStBl II 1976, 62, und vom 25. März 1986 VIII B 25/86, BFH/NV 1988, 384).
- BFH, 28.01.1999 - V B 3/99
Postulationsfähigkeit
Der Vertretungszwang vor dem BFH nach dem BFHEntlG gilt auch für die Beschwerde gegen einen Beschluß des FG, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe abgelehnt worden ist (vgl. Beschlüsse des BFH vom 28. November 1975 VI B 130-132/75, BFHE 117, 223, BStBl II 1976, 62;… vom 25. März 1986 VIII B 25/86, BFH/NV 1988, 384, und vom 24. Juli 1995 V B 57/95, BFH/NV 1996, 165).
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