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Rechtsprechung
   BFH, 19.11.1999 - V B 59/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5790
BFH, 19.11.1999 - V B 59/99 (https://dejure.org/1999,5790)
BFH, Entscheidung vom 19.11.1999 - V B 59/99 (https://dejure.org/1999,5790)
BFH, Entscheidung vom 19. November 1999 - V B 59/99 (https://dejure.org/1999,5790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    UStDV § 36 Abs. 5; ; UStDV § 59 ff.; ; UStDV § 36; ; UStDV § 39; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 36; ; AO 1977 § 162; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Spedition - Vorsteuer - Reisekosten - Pauschbeträge - Eigenbelege

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.12.1984 - V R 44/82
    Auszug aus BFH, 19.11.1999 - V B 59/99
    Es führte zur Begründung im wesentlichen aus, im Falle der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bei Reisekosten nach Pauschbeträgen sei der von § 36 Abs. 5 UStDV geforderte Eigenbeleg materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug und durch andere Beweismittel nicht zu ersetzen (Hinweis auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1985, 90, …und vom 11. August 1989 V R 59/86, BFH/NV 1990, 270).

    Für eine Schätzung dieser Vorsteuerbeträge ist deshalb entsprechend der Rechtsprechung des BFH in UR 1985, 90 und in BFH/NV 1990, 270 kein Raum.

  • BFH, 11.08.1989 - V R 59/86

    Belegvoraussetzungen für Dienstreisen im Sinn des Lohnsteuerrechts

    Auszug aus BFH, 19.11.1999 - V B 59/99
    Es führte zur Begründung im wesentlichen aus, im Falle der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bei Reisekosten nach Pauschbeträgen sei der von § 36 Abs. 5 UStDV geforderte Eigenbeleg materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug und durch andere Beweismittel nicht zu ersetzen (Hinweis auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1985, 90, und vom 11. August 1989 V R 59/86, BFH/NV 1990, 270).

    Für eine Schätzung dieser Vorsteuerbeträge ist deshalb entsprechend der Rechtsprechung des BFH in UR 1985, 90 und in BFH/NV 1990, 270 kein Raum.

  • BFH, 19.11.1998 - V R 102/96

    Nachweis im Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren durch Vorlage der Zweitschrift des …

    Auszug aus BFH, 19.11.1999 - V B 59/99
    Diese Rechtsprechung muss entgegen der Ansicht der Klägerin nicht im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 19. November 1998 V R 102/96 (BFHE 187, 344, BStBl II 1999, 255) in einem Revisionsverfahren überprüft werden.
  • EuGH, 11.06.1998 - C-361/96

    Société générale des grandes sources d'eaux minérales françaises / Bundesamt für …

    Auszug aus BFH, 19.11.1999 - V B 59/99
    Diese Entscheidung --und das ihr zugrunde liegende Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 11. Juni 1998 Rs. C-361/96, Societe generale des grandes sources d'eaux minerales francaises (Slg. 1998, I-3495, Internationales Steuerrecht 1998, 401, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1998, 275)-- betrifft einen anderen Sachverhalt als den im Streitfall gegebenen.
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung - …

    Auszug aus BFH, 19.11.1999 - V B 59/99
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich bereits ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den BFH erforderlich machen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196, …und vom 11. April 1996 V B 133/95, BFH/NV 1996, 718).
  • BFH, 11.04.1996 - V B 133/95

    Schätzung der privaten Kfz-Kosten nach der 1 %-Regelung

    Auszug aus BFH, 19.11.1999 - V B 59/99
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich bereits ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den BFH erforderlich machen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196, und vom 11. April 1996 V B 133/95, BFH/NV 1996, 718).
  • BFH, 30.01.1989 - V B 123/86

    Voraussetzungen der Einordnung einer Rechtsfrage als grundsätzlich von Bedeutung

    Auszug aus BFH, 19.11.1999 - V B 59/99
    Im Übrigen liegt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im allgemeinen nur dann vor, wenn sie für die Zukunft richtungsweisend ist und nicht bereits außer Kraft getretenes Recht betrifft (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Januar 1989 V B 123/86, BFH/NV 1989, 706).
  • BFH, 03.04.2003 - V R 88/01

    Vorsteuerabzug bei Verpflegungsmehraufwendungen

    Die bisherige Rechtsprechung des Senats zum pauschalen Vorsteuerabzug bei erstatteten Kosten für Dienstreisen, die Streitjahre vor 1996 betrifft (…Bundesfinanzhof --BFH-- vom 17. Februar 2000 V B 144/99, BFH/NV 2000, 999 - Streitjahre 1993 und 1994;… vom 17. Dezember 1999 V B 131/99, BFH/NV 2000, 762 - Streitjahre 1989 bis 1991; vom 19. November 1999 V B 59/99, BFH/NV 2000, 760 - Streitjahre 1991 bis 1993, …und vom 4. Juli 1995 V B 49/95, BFH/NV 1996, 187 - Streitjahre 1987 bis 1989), kann somit fortgeführt werden.
  • BFH, 23.05.2003 - V B 173/99

    Reisekosten; pauschaler Vorsteuerabzug

    Eine Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits durch den Bundesfinanzhof (BFH) geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschluss vom 19. November 1999 V B 59/99, BFH/NV 2000, 760).
  • FG München, 06.04.2001 - 14 K 4692/98

    Pauschaler Vorsteuerabzug des Arbeitgebers bei Erstattung von …

    Ihre Erfüllung ist daher unabdingbare materiell-rechtliche Voraussetzung für den Abzug lediglich errechneter Vorsteuerbeträge (vgl. zu allem: BFH-Urteile vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1985, 90, und vom 15. Oktober 1992 V R 81/87, BStBl II 1993, 207 , sowie BFH-Beschlüsse vom 11. August 1989 V R 59/86, UR 1990, 18, und vom 19. November 1999 V B 59/99, BFH/NV 2000, 760 ; Urteil des FG Münster vom 11. März 1997 15 K 5141/95 U, EFG 1997, 914, Rau/Dürrwächter, UStG , Kommentar, § 15 Tz. 844).
  • BFH, 23.05.2003 - V B 162/99

    Kein pauschaler Vorsteuerabzug für Reisekosten bei Fahrtätigkeiten von AN

    Eine Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits durch den Bundesfinanzhof (BFH) geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschluss vom 19. November 1999 V B 59/99, BFH/NV 2000, 760).
  • FG Hamburg, 31.07.2002 - I 92/98

    Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage

    Den weiter geltend gemachten, abziehbaren Vorsteuerbeträgen liegen Leistungen wie Kosten für Fachliteratur, Bewirtungskosten sowie Reisekosten zugrunde, deren Anerkennung ständiger Rechtsprechung entspricht (vgl. BFH-Urteil v. 12.12.1985 V R 25/78, BStBl. II 1986, 216; Beschluss v. 19.11.1999 V B 59/99, BFH NV 2000, 760 f).
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