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| BVerwG, 10.11.1971 - V B 61.71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Kostentragung hinsichtlich einer Sicherungskur im Rahmen der Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegsetz (BSHG) - Einreichung der Beschwerde ...
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.1971 - 2 A 63/70
- BVerwG, 10.11.1971 - V B 61.71
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 29.11.1984 - V R 146/83
Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung
Demzufolge kann an dem Standpunkt des unter anderer Rechtslage ergangenen Beschlusses vom 13. Mai 1971 V B 61/71 (BFHE 102, 31, BStBl II 1971, 492) nicht festgehalten werden. - BFH, 20.04.1988 - X R 20/82
Unternehmer - Delphinarium - Delphine - Seelöwen - Umsatz - Umsätze eines …
Der BFH hat nämlich erst während des Revisionsverfahrens mit dem Urteil in BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370, unter Aufgabe seiner entgegengesetzten Rechtsansicht im Beschluß vom 13. Mai 1971 V B 61/71 (BFHE 102, 31, BStBl II 1971, 492) entschieden, daß der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids in der Hauptsache erledigt ist, sobald der Umsatzsteuerjahresbescheid wirksam wird. - BFH, 18.05.1988 - X R 44/82
Havariekommissar - Aufgabenbereich - Zusammenhang mit der Schiffshavarie - …
Der BFH hat erst während des vorliegenden Revisionsverfahrens mit dem Urteil in BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370 unter Aufgabe seiner entgegengesetzten Rechtsansicht im Beschluß vom 13. Mai 1971 V B 61/71 (BFHE 102, 31, BStBl II 1971, 492) entschieden, daß der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids in der Hauptsache erledigt ist, sobald der Umsatzsteuer-Jahresbescheid wirksam wird. - BFH, 10.02.1988 - X R 38/82
Voraussetzungen an die Selbstverbrauchsteuerpflichtigkeit - …
Der BFH hat erst während des Revisionsverfahrens mit dem Urteil in BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370 unter Aufgabe seiner entgegengesetzten Rechtsansicht im Beschluß vom 13. Mai 1971 V B 61/71 (BFHE 102, 31, BStBl II 1971, 492) entschieden, daß der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids in der Hauptsache erledigt ist, sobald der Umsatzsteuerjahresbescheid wirksam wird. - BFH, 09.02.1989 - V R 126/84 Der BFH hat erst während des vorliegenden Revisionsverfahrens mit dem Urteil in BFHE 143, 101, [BFH 29.11.1984 - V R 146/83] BStBl II 1985, 370, [BFH 29.11.1984 - V R 146/83] unter Aufgabe seiner entgegengesetzten Rechtsansicht in dem Beschluß vom 13.Mai 1971 V B 61/71 (BFHE 102, 31, BStBl II 1971, 492 [BFH 13.05.1971 - V B 61/70]) entschieden, daß der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids in der Hauptsache erledigt ist, sobald der Umsatzsteuer-Jahresbescheid wirksam wird.
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